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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.05.2017)

Wien, am 10.05.2017

Ende der Jagdgatter: Verwaltungsgericht Schleswig in Deutschland bestätigt Verbot

Adelsfamilie Bismarck muss 1300 ha Jagdgatter auflösen und die Trophäenjagd für illustre Jagdgäste dort nach 140 Jahren beenden – Auswirkungen auf Österreich!

Deutschland ist Österreich wieder einmal voraus. In Schleswig-Holstein wurde schon 1999 mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren ein Verbot von Jagdgattern erlassen. Doch 2014 weigerten sich die dortigen GatterbetreiberInnen, ihre Jagdgatter zu schließen und zogen vor Gericht. Wie in Österreich fühlen sich „die oberen 10.000“ auch in Deutschland durch Gesetze nicht gebunden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass das Gatterjagdverbot verfassungskonform ist. Der Adelsfamilie Bismarck mit ihren 1300 ha großen Jagdgattern bleibt damit nur noch eine Verfassungsbeschwerde. Betreiber Gregor von Bismarck, der sich Graf nennt, behauptet, die Jägerschaft würde sein Angebot von leichten Abschüssen großer Trophäen gegen viel Geld schätzen. Der Umweltminister von Schleswig-Holstein meinte dazu „Wer heute noch Jagdgatter betreibt, ist im Zeitalter des Feudalismus stecken geblieben“ und der Naturschutzbund sprach von einem „Jagd-Bordell“. Aussagen, die in Österreich nur der VGT trifft und dafür von der Jägerschaft als radikal und fanatisch bezeichnet wird. PolitikerInnen und Naturschutzbund in Österreich würden eine derartige Kritik an der Gatterjägerschaft niemals zu äußern wagen. Hierzulande herrschen andere Verhältnisse, da hat die Jägerschaft deutlich mehr politische Macht.

Und dennoch hat das Burgenland ein Gatterjagdverbot erlassen. Auch dort gibt es eine – in Österreich: ehemalige – Adelsfamilie, die gerichtlich dagegen vorgehen will. Mensdorff-Pouilly hat bereits angekündigt, wie Bismarck das Gatterjagdverbot ignorieren zu wollen. Das Gerichtsurteil in Deutschland ist diesbezüglich ein hoffnungsvolles Zeichen, dass Alfons Mensdorff-Pouilly, wenn er seine Gefängnisstrafe abgesessen hat, sein Jagdgatter trotz allem auflösen muss.

Auch die Mayr-Melnhofs in Salzburg betreiben ein Jagdgatter, offenbar unter dem ehemaligen Feudaladel eine Sache des guten Tons. Das Mayr-Melnhof Gatter ist nur 500 ha groß, also deutlich kleiner als jene von Bismarcks, und dennoch wird der Salzburger Gatterjäger nicht müde zu betonen, wie groß das doch nicht wäre und dass die Tiere gar nicht merken würden, eingesperrt zu sein. Das ist natürlich nicht wahr. Sämtliche Gatterjagdverbote in 7 von 9 österreichischen Bundesländern, sowie jenes in Schleswig-Holstein, stellen nicht auf die Gattergröße ab. Die berüchtigten südafrikanischen Löwenfarmen sind noch deutlich größer.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Gatterjäger Mayr-Melnhof hat eine Klage gegen mich über € 100.000 eingebracht, u.a. weil er sich durch den Vorwurf der Perversion beleidigt fühlt. Jetzt bekommt er vom Umweltminister und dem Naturschutzbund aus Schleswig-Holstein dieselbe Botschaft. Klar ist: kein vernünftiger Mensch kann Jagdgatter goutieren. Sie gehören so rasch wie möglich in den Mistkübel der Geschichte verbannt und verboten – egal wie groß sie sind!“

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