Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.06.2017)
Burgenland, am 22.06.2017Trotz Verbots im Tierschutzgesetz: Zuchtenten auf Kunstteichen bei Mensdorff ausgesetzt
Aktuelle Fotos zeigen hunderte wenn nicht tausende Enten auf 2 künstlichen Teichen hinter Elektrozaun, die dort jetzt auf ihren Abschuss bei Treibjagden ab August warten
Das Tierschutzgesetz verbietet in einer neuen Bestimmung das Aussetzen gezüchteter Vögel für die Jagd, wenn diese nicht in freier Wildbahn überlebensfähig sind. Alfons Mensdorff-Pouilly ließ dennoch jetzt offenbar gerade gekaufte Jungenten – die männlichen Tiere tragen noch nicht ihr charakteristisches Federkleid – auf seinen Kunstteichen aussetzen. Und es ist eindeutig nachgewiesen, wie der Tierschutzrat des Gesundheitsministeriums als zuständiges Fachgremium einstimmig festgehalten hat, dass gezüchtete Enten in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig sind, es ist von Todesraten von 80 % auszugehen. Mensdorff-Pouilly hält aber seine Enten hinter elektrisch geladenem Zaun und füttert sie. Auch Hühner in Freilandhaltung leben hinter einem Zaun, den sie durch Auffliegen überqueren können, und werden gefüttert. Gelten diese Enten also gar nicht als ausgesetzt? Aber dann darf man sie nicht bejagen! Das burgenländische Jagdgesetz sieht vor, dass Enten 8 Wochen vor Beginn ihrer Schusszeit ausgesetzt worden sein müssen, wenn man sie später bejagen will. Und diese Frist hat mit dem 20. Juni, also vorgestern, geendet.
Zur Bejagung werden die Enten mit Futter in eine nahegelegene Voliere gelockt. Die Jagdgäste platzieren sich dann direkt vor dem Kunstteich. Von der Voliere werden nun jeweils eine handvoll Enten wieder zurück Richtung Kunstteich fliegen gelassen – ein leichtes Ziel für die Schützen. Jagden dieser Art sind offenbar bei Mensdorff-Pouilly ab Anfang August wieder geplant!
VGT-Obmann Martin Balluch: „Landesrätin Verena Dunst im Burgenland hat leider verabsäumt, diese Tierquälerei der Jagd auf Zuchtenten in ihrem neuen Jagdgesetz explizit zu verbieten, wie das in der Steiermark, in Vorarlberg und in Wien geschehen ist und in Niederösterreich und Salzburg ansteht. Doch das neue Tierschutzgesetz verbietet die Praxis des Aussetzens. Die Behörde kann sich das nun aussuchen: entweder diese Enten gelten nicht als ausgesetzt, dann ist ihre Bejagung durch das Jagdgesetz verboten, oder sie gelten als ausgesetzt, dann zieht das Tierschutzgesetz. Diese infantile Form der Abschießbelustigung muss jetzt endgültig ein Ende finden!“
Am Freitag dem 23. Juni 2017 beginnt im Übrigen ein Gerichtsverfahren wegen Besitzstörung, das Mensdorff-Pouilly gegen den VGT-Obmann Martin Balluch angestrengt hat. Es geht um eine behauptete Betretung des Jagdreviers in Luising am 1. Oktober 2016.