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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.06.2017)

Wien, am 23.06.2017

Verhandlung Mensdorff-Pouilly gegen VGT Besitzstörung nach Luising/Burgenland vertagt

Richter aus Bruck/Mur wird Ende Juli Lokalaugenschein in Luising durchführen; Mensdorff-Pouilly kündigt Verlegung seines Jagdgatters nach Ungarn an, um Verbot zu entgehen

Am 1. Oktober 2016 soll der VGT-Obmann das Jagdrevier von Mensdorff-Pouilly betreten haben, um die Entenjagd des Waffenlobbyisten zu dokumentieren. Als Beweis wurden 3 Fotos vorgelegt, die den Tierschützer aber definitiv nicht auf diesem Grund zeigen, sondern hinter dem Grenzstein auf ungarischer Seite. Mensdorff-Pouilly wollte dennoch eine Besitzstörung erkannt haben und rief das Bezirksgericht Güssing an. Dieses fühlte sich aber nicht zuständig und lehnte das Ansinnen ab. Also wurde die nächste Klage am Bezirksgericht Fünfhaus in Wien eingebracht, doch auch diese wies den Antrag wegen Unbestimmtheit ab. Mensdorff-Pouilly berief zum Wiener Landesgericht und blitzte auch dort ab. Nun hat er mit einem dritten Anlauf das Verfahren ans Bezirksgericht Bruck an der Mur in der Steiermark gebracht. Bei der heutigen Verhandlung dort bestand der Gatterjäger trotz gegenteiliger Beweislage darauf, vor Ort in Luising im Burgenland einen Lokalaugenschein durchzuführen. Der Richter wies ihn zwar darauf hin, dass er die Beweislast habe, und verfügte, dass er einen Vorschuss von € 3000 zu bezahlen habe, doch Mensdorff-Pouilly ließ sich davon nicht beirren. Der Lokalaugenschein mit einem Vermessungstechniker wird Ende Juli durchgeführt werden. Bis dahin wurde vertagt.

Bei der Verhandlung verkündete Mensdorff-Pouilly auch, dass er aufgrund des neuen Verbots im Burgenland sein Jagdgatter nach Ungarn verlege. Es würde jetzt gerade errichtet, meinte er. Wie bei den Pelzfarmen, deren Verbot in Österreich zu einem Exodus des letzten Pelzfarmers nach Tschechien geführt hatte, so verlassen nun auch offenbar die hochnoblen Gatterjäger das Land, um ihrem Hobby im Ausland frönen zu können, wo derartige Tierquälereien noch erlaubt sind. Noch! In Tschechien wird gerade das dortige Pelzfarmverbot beschlossen, 19 Jahre nach dem Verbot in Österreich. Vermutlich wird auch in Ungarn früher oder später ein Verbot der Gatterjagd kommen. Dann darf Mensdorff-Pouilly nach China weiterziehen, wo derartige Tierschutzbestimmungen vermutlich als weltweit Letzte anstehen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Mensdorff-Pouillys Jagdlakaien haben mich am besagten 1. Oktober 2017 fotografiert. Ich stehe auf den Bildern direkt hinter einem Grenzstein auf ungarischem Boden. Das Grundstück von Mensdorff-Pouilly, das ich betreten haben soll, ist eine Wiese ohne Bäume. Auf sämtlichen Fotos bin ich aber direkt neben einem Baum zu sehen. Die Sachlage ist also eindeutig, das von dem Gatterjäger angestrengte Verfahren nur ein Versuch, mich einzuschüchtern und an meiner Tierschutzarbeit zu hindern. Eine typische Taktik der reichen Gatterjägerschaft, weil für solche Leute die Kosten derartiger Verfahren keine Rolle spielen. Zivilklagen als reine politische Kampfmaßnahmen sollten gesetzlich verboten werden.“

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