Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.06.2017)
Wien, am 23.06.2017Mensdorff-Pouilly: € 1500 Strafe wegen illegalen Aussetzens von Federwild aufgehoben
Landesverwaltungsgericht sieht Formalfehler: BH machte Mensdorff-Pouilly als Jagdpächter und nicht als unmittelbaren Täter oder Anstifter verantwortlich
In den Jagdsaisonen 2015/16 und 2016/17 hagelte es Anzeigen des VGT gegen Alfons Mensdorff-Pouilly wegen dessen illegalen Aussetzpraktiken von gezüchtetem Federwild aus Ungarn für die Jagd. Damals galt im Burgenland noch eine Frist von mindestens 2 Wochen zwischen dem Aussetzen der Zuchttiere und dem Beginn der Jagdzeit. Doch selbst in dieser kurzen Zeit können einige der teuer in Ungarn gekauften Tiere dem Fuchs oder dem Straßenverkehr zum Opfer fallen, sind sie doch in der freien Wildbahn völlig hilflos und nicht überlebensfähig. Daher setzt man sie einfach knapp vor der Treibjagd aus, Verbote hin oder her. Nun wurde bekannt, dass 4 der Anzeigen vom Herbst 2015 zu einer Verwaltungsstrafe durch die BH gegen Mensdorff-Pouilly von € 1500 geführt haben. Doch das Landesverwaltungsgericht hat nun nach einer Berufung des Waffenlobbyisten sämtliche Strafen wegen eines Formalfehlers wieder aufgehoben. Weil im Straferkenntnis steht, Mensdorff-Pouilly hat als Jagdpächter die Straftaten zu verantworten, statt er hat die Taten durchgeführt oder dazu angestiftet bzw. sie angewiesen, muss er jetzt keine Strafen bezahlen!
Das wörtliche Urteil: Martin Balluch's Blog
VGT-Obmann Martin Balluch: „Unfassbar, wie man sich es richten kann, wenn man nur genug Geld und Einfluss hat. Herr Mensdorff-Pouilly hat in der Jagdsaison 2015/16 ganz eindeutig seine angekauften Zuchttiere gesetzwidrig aussetzen lassen. Doch weil die BH nicht diese Formulierung gewählt hat, sondern ihn 'als Jagdpächter' verantwortlich macht, geht er wieder frei! So einfach ist es, unserem Rechtsstaat ein Schnippchen zu schlagen. So leicht kann man Tierquälerei ungestraft durchführen, auch wenn sie gesetzlich verboten ist! Zumindest, wenn man Mensdorff-Pouilly heißt.“