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Mayr-Melnhof verliert 5. Prozess gegen VGT: muss € 11.000 an VGT zahlen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.09.2017)

Wien, 06.09.2017

Handelsgericht Wien weist Forderungen des Gatterjägermeisters zurück, Aktionismus gegen ihn einzustellen, Aktionsmaterialien zu vernichten und € 6.000 Wiedergutmachung zu zahlen

Der Salzburger Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof ist dafür bekannt, ein großes Jagdgatter zu betreiben, in dem auf Zuchtenten und Zuchtwildschweine geschossen wird. Und das im Rahmen großer gesellschaftlicher Treibjagden mit Hunderudeln. Dagegen hat der VGT mit verschiedenen Aktionsformen protestiert. Der Gatterjägermeister, der den VGT-Obmann als faschistoiden Populisten bezeichnet hatte der lügt sobald er den Mund aufmacht – und auch das widerrufen und dafür Schadenersatz leisten musste! – klagte auf Unterlassung, Vernichtung der Aktionsmaterialien und die Zahlung von € 6.000 für die erlittene Kränkung. Die Einstweilige Verfügung in dieser Sache wurde bereits vom Höchstgericht zurückgewiesen, nun liegt auch das Urteil des Wiener Handelsgericht in der Klage vor. Sämtliche Forderungen des Gatterjägermeisters werden abgelehnt und er wird verpflichtet, dem VGT € 11.000 zu überweisen. Aufgrund der vorherigen Verfahren hatte Mayr-Melnhof dem VGT bereits € 5.000 zahlen müssen. Insgesamt werden die Kosten dieses Verfahrens für den Salzburger Gatterjägermeister sicher € 30.000 übersteigen.

Das Urteil im O-Ton kann auf Martin Balluchs Blog nachgelesen werden.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: So viele Zivilklagen dieser Art in einer Welle gegen eine kritische NGO einzubringen ist ganz klar undemokratisch, ein sogenannter SLAPP mit dem Ziel, die Zivilgesellschaft an ihrer wichtigen Arbeit zu hindern. Statt sich sachlich mit unseren Argumenten auseinander zu setzen – wir hielten mehrere Pressekonferenzen mit Fachleuten in Salzburg zur Gatterjagd bei Mayr-Melnhof ab und legten wissenschaftliche Gutachten vor – wurde gemauert, der Kopf in den Sand gesteckt und geklagt. Und das nicht zu knapp. 5 Verfahren sind bereits geschlagen, alle hat Mayr-Melnhof verloren. Daran ist zu sehen, dass sie alle keine Basis in unserem Rechtssystem hatten. Die Richter haben eindeutig festgestellt, dass der VGT völlig im Rahmen der Meinungsfreiheit agiert und Personen des öffentlichen Lebens aus der High Society der Gatterjägerschaft haben diese Kritik hinzunehmen. Sie ist legitim und im Kern wahr. Wir leben nicht mehr in einem Feudalsystem, Herr Mayr-Melnhof, in dem adelige GroßgrundbesitzerInnen das Sagen haben. Wir leben in einer Demokratie, die den Adel glücklicherweise schon vor 100 (!) Jahren abgeschafft hat. Sie sollten sich daran gewöhnen!

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