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Immaterielles UNESCO-Kulturerbe? VGT präsentiert Video zum Singvogelfang in OÖ

Wien, 19.03.2026

Anlässlich der Überprüfung durch die Österreichische UNESCO-Kommission, ob der Singvogelfgang im OÖ Salzkammergut Kulturerbe bleiben soll, zeigt VGT Dokumentation

Seit 1997 gehen Tierschützer:innen des VGT in der Zeit von Mitte September bis Ende November jeden Jahres in die Berge des OÖ Salzkammerguts, um aufzudecken, wieviel Tierleid der Fang von ca. 35.000 Singvögeln pro Jahr bedeutet. 2005 wurde ein Verbot des Ausstellens der gefangenen Wildvögel erreicht, waren sich doch alle einig, dass das für die Tiere eine große Belastung bedeutet. Ohne auszustellen hätte der Singvogelfang aber nicht mehr stattfinden dürfen. Doch der Verfassungsgerichtshof hob das Verbot 2007 aus rein formalen Gründen wieder auf. Nicht etwa weil das Ausstellen der Vögel keine Tierquälerei ist. Sondern weil wir in einer föderalen Republik leben, in der ein Bundesgesetz keinem Landesgesetz widersprechen darf, wenn dieses zuerst beschlossen worden ist. Und die OÖ Artenschutzverordnung hat das Ausstellen der gefangenen Singvögel explizit schon vor 2005 erlaubt. Dieser Tiefschlag gegen den Tierschutz wurde 2010 noch dadurch getoppt, dass die UNESCO den Singvogelfang zum immateriellen Kulturerbe erklärte. Doch jetzt könnte alles anders werden. Am 25. November 2025 hat das Landesverwaltungsgericht OÖ die Genehmigungen zum Singvogelfang für rechtswidrig erklärt und die UNESCO wird Ende März den Singvogelfang neu evaluieren und ihm potenziell den Status eines immateriellen Kulturerbes nehmen.

Dazu präsentiert der VGT nun ein neues Video über den Singvogelfang: Lizenz zur Tierquälerei 

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war von 1997 bis heute oftmalig beim Singvogelfang als Beobachter dabei: „Der Singvogelfang ist ohne Zweifel eine Tierquälerei. Das hat sogar die Bundesregierung mit ihrem Verbot des Ausstellens gefangener Singvögel und mit ihren Tierquälerei-Verboten laut § 5 des Tierschutzgesetzes eindeutig festgestellt. Tierschutz ist immerhin Staatsziel im Verfassungsrang. Der Singvogelfang ist weiters rechtswidrig, wie das OÖ Landesverwaltungsgericht erst letzten November geurteilt hat. Und der Singvogelfang ist gesellschaftlich höchst umstritten, wird er doch von einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Eine derartige Praxis darf nicht länger immaterielles Kulturerbe der UNESCO sein. Unser neues Video, das wir heute präsentieren und der Österreichischen UNESCO-Kommission schicken werden, belegt ganz klar, wieso.“

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