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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.10.2017)

Wien, am 24.10.2017

Wasseranalyse: künstliche Ententeiche bei Mensdorff-Pouilly völlig verdreckt und vergiftet

Aufgrund der dort gehaltenen Zuchtenten für die Jagd ist das Wasser mit Kotbakterien und Keimen bis zum 80fachen des Grenzwerts überlastet; zusätzlich Aluminium- und Bleivergiftung

Der Gatter- und Zuchttierjäger Alfons Mensdorff-Pouilly hat zwei künstlich angelegte Ententeiche in seinem Jagdrevier in Luising im Südburgenland, um dort Zuchtenten für infantile Abschießbelustigungen zu halten. Dem VGT liegen nun sowohl eine chemische als auch eine bakteriologische Wasseranalyse eines Labors von Proben dieser Teiche vor. Die Ergebnisse sind niederschmetternd: Das Wasser beider Teiche ist mit Kotbakterien und Keimen bis zum 80fachen des Grenzwertes belastet Das Wasser ist mit Aluminium und Blei vergiftet, vermutlich vom Bleischrot, mit dem auf die Vögel geschossen wurde Details zu den Messergebnissen hier: http://www.martinballuch.com/wasseranalyse-die-jagd-ententeiche-von-mensdorff-pouilly-sind-voellig-verdreckt/

Der VGT hat nun Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing wegen Übertretung sowohl des Naturschutz- als auch des Tierschutzgesetzes erstattet. Nach § 7 des Naturschutzgesetzes ist es verboten, in Teichen den Lebensraum von Tieren und Pflanzen nachhaltig zu gefährden. Zusätzlich verbietet § 14 den Lebensraum von Reptilien mutwillig zu beeinträchtigen. Das ist im vorliegenden Fall umso problematischer, weil sich dort das Naturschutzgebiet Schachblumenwiese befindet. Ebenso wurde Anzeige wegen Tierquälerei erstattet, weil die Enten gezwungen werden, in einem völlig verkoteten und vergifteten Wasser zu leben.

Das neue Bundestierschutzgesetz verbietet mit § 5 (2) 14a das Aussetzen von in freier Natur nicht überlebensfähiger Wildtiere. Wissenschaftliche Studien ergeben, dass Zuchtenten, die für den Jagdspaß ausgesetzt werden, in freier Natur auf Dauer nicht überleben können. Lediglich zwischen 4 % und 10 % waren 1 Jahr nach dem Aussetzen in einem unbejagten Gebiet noch am Leben. Die Tiere sterben, weil sie weder die Gefahr vom Straßenverkehr oder von Raubfeinden einschätzen, noch speziell im Winter genügend Nahrung finden können. Daher ist die Jagd auf Zuchtenten in Österreich mit diesem Gesetz verboten worden.

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