VGT bringt 2 Maßnahmenbeschwerden beim LVWG Salzburg gegen Mayr-Melnhof ein - vgt

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VGT bringt 2 Maßnahmenbeschwerden beim LVWG Salzburg gegen Mayr-Melnhof ein

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.11.2017)

Salzburg, 28.11.2017

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg wird nun einen Prozess darüber zu führen haben, ob die Handlungen von Mayr-Melnhof gesetzwidrig waren – samt Einvernahme aller ZeugInnen

Zwar sind derartige Gewaltangriffe, wie jene von Mayr-Melnhof und seinen Schlägern auf Tierschützer außerhalb des Jagdgatters, Sache der Strafgerichtsbarkeit, doch der Gatterjägermeister gab an, als beeidetes Jagdschutzorgan und damit als Beamter gehandelt zu haben. Und damit ist neben dem Straflandesgericht auch das Landesverwaltungsgericht in Salzburg zuständig. Dieses wurde nun von den beiden Opfern angerufen, es möge sowohl die ungerechtfertigte Festhaltung durch Gewaltanwendung, als auch die ungerechtfertigte gewaltsame Wegnahme der Gegenstände für rechtswidrig erklären. Maßnahmenbeschwerden richten sich gegen Zwangsmaßnahmen von BeamtInnen. Sollte Mayr-Melnhof also bei der Ausrede bleiben, dass er als beeidetes Jagdschutzorgan gehandelt hat, dann ist jedenfalls das Landesverwaltungsgericht zuständig und dieser Prozess wird in jedem Fall stattfinden.

Die beiden Maßnahmenbeschwerden finden sich im Wortlaut hier: Martin Balluch's Blog.

Die Unverfrorenheit von Mayr-Melnhof schlägt wirklich alle Rekorde. Allein schon aus seinem Video, das er selbst nach dem ersten der Überfälle gedreht und dann veröffentlicht hat, ist ersichtlich, dass er aus dem Gatter hinaus gefahren sein muss, um den Tierschützer zu attackieren. Diesen Mann so zu misshandeln, wie in der Maßnahmenbeschwerde beschrieben, und dann danach ein Video zu drehen, in dem so getan wird, als wäre das Opfer der Täter, als hätte der Tierschützer gar keine Kamera gehabt – die in Wahrheit Mayr-Melnhof gerade mit Gewalt entwendet hatte – und als hätte das Opfer vorher jemanden angegriffen und verletzt, ist derartig niederträchtig, dass einem der Mund offenstehen bleibt. Und Mayr-Melnhof verbreitet von sich das Image eines anständigen Biedermannes nach außen, der noch dazu als braver Christ niemals lügen würde, in der Hubertusmesse kniet er sich demütig auf die Kirchenbank. Ob Jesus Christus, würde er heute leben, Gatterjäger wäre, der Tierschützer misshandelt? Mayr-Melnhof rechnet offenbar damit, dass Tierschützer als Personen zweiter Klasse gelten, denen man nichts glaubt, ja, denen gewisse Kreise heimlich derartige Gewaltattacken sogar wünschen. Ob er sich diesmal nicht verrechnet hat!

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