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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.01.2018)

Wien, am 09.01.2018

Unfassbare Willkür: BH schickt Opfern von Mayr-Melnhof Gewalt je € 470 Strafverfügung

Nach Gewaltattacken gegen Tierschützer, die Gatterjagd dokumentieren, glaubt die Behörde der Schutzbehauptung des Gatterjägermeisters, ohne seine Opfer überhaupt zu befragen

Das ist das allerbeste Beispiel von Behördenwillkür und ein alarmierendes Zeichen, wie weit in Salzburg die Einflussnahme lokaler GroßgrundbesitzerInnen geht! Nachdem der feudale Gatterjägermeister Max Mayr-Melnhof bei seiner Gatterjagd am 20. November 2017 zwei Tierschützer im Abstand von 2 Stunden 45 Minuten jeweils durch Schläger angreifen und am Körper misshandeln lassen hatte, um ihnen dann mit Gewalt ihre Videokameras und ihr Funkgerät zu rauben, verbreitete er verschiedene Versionen der Vorfälle, um Verwirrung zu stiften und der Strafverfolgung zu entgehen. Eine dieser Schutzbehauptungen war, dass sich die Opfer seiner Gewaltattacke im Jagdgatter befunden hätten, und er sie zur Rettung ihres Lebens habe zu Boden ringen müssen, um sie aus der Gefahrenzone zu bringen. Dieser tapfere Einsatz des feudalen Gatterjägermeisters wurde von der lokalen Bezirkshauptmannschaft nun in Strafverfügungen umgemünzt. Die beiden Opfer des Gewaltangriffs von Mayr-Melnhof erhielten jetzt jeweils eine Strafverfügung über € 470, die sich aus einer € 200 Strafe wegen Betretens des Jagdgatters, € 200 Strafe wegen nicht Ausweisens gegenüber demjenigen, der ihnen Gewalt angetan hat, und € 70 wegen Verhüllens an einem öffentlichen Ort (Burkaverbot) zusammensetzt.

Dieser unfassbare Willkürakt der Behörde wurde gesetzt, ohne die beiden Opfer der Gewaltattacke von Mayr-Melnhof überhaupt zu befragen. Dabei ist für jeden Menschen mit mindestens 2 Hirnzellen sofort erkennbar, dass die vom Angreifer Mayr-Melnhof aufgetischte Version der Ereignisse so nie hätte stattfinden können. Allein schon der Umstand, dass die Polizei unmittelbar nach dem Vorfall kam und Mayr-Melnhofs Opfer auf der öffentlichen Straße außerhalb des Jagdgatters antraf, sollte redliche Personen doch stutzig machen. Wie ist der Tierschützer dorthin gekommen, wenn er doch innerhalb des Jagdgatters gewesen sein soll? Der Täter selbst hat ja sogar ein Video unmittelbar nach seiner Attacke gedreht und siehe da, man sieht sein Opfer auf dem öffentlichen Treppelweg außerhalb des Gatters sitzen. Die BH scheint sich des Widerspruchs bewusst zu sein und prescht trotzdem mit Strafen vor: beide Tierschützer erhielten ja eine Strafe für Betreten des Jagdgatters und gleichzeitig für Verhüllung an einem öffentlichen Ort, also außerhalb des Jagdgatters, nämlich am Treppelweg entlang der Salzach, wie wörtlich in der Strafverfügung steht. Die Originaldokumente wurden auf Martin Balluchs Blog veröffentlicht.

Die Mountainbiker am Untersberg fürchten sich vor Mayr-Melnhof, weil er sie mit Klagen traktiert. Die Politik fürchtet sich vor Mayr-Melnhof und zögert das Gatterjagdverbot hinaus. Die Grünen fürchten sich vor Mayr-Melnhof, weil er auch sie mit Klagen überzieht. Die Umweltverbände fürchten sich vor Mayr-Melnhof und trauen sich nur unter 4 Augen, aber nicht öffentlich, die Zerstörung der Au durch sein Jagdgatter anzuprangern. Mayr-Melnhof kann ganz offen Menschen verprügeln und berauben, die ihn kritisieren, und die BH steht trotzdem auf seiner Seite. Und manche kommerziellen Medien übertrumpfen sich mit infantilen Lobgesängen ohne jedes kritische Wort, da wird er unmittelbar nach seinen Gewaltattacken als anständiger Bürger porträtiert und Ulli Wolfs Beiträge im Salzburger ORF-Staatsfernsehen sind peinlichste Lobhudelei, die schon an Diktaturen erinnert. Wenn dieser Mann für seine offenen Gewaltangriffe letztlich nicht gerichtlich zur Rechenschaft gezogen wird, dann funktioniert im Salzburger Sumpf der Rechtsstaat nicht mehr!

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