Das letzte Bundesland: wo bleibt das Gatterjagdverbot in Salzburg? - vgt

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Das letzte Bundesland: wo bleibt das Gatterjagdverbot in Salzburg?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.02.2018)

Salzburg, 01.02.2018

Leere Versprechen von ÖVP und Grünen seit Jahren – VGT fragt sich, ob der Einfluss eines einzelnen Gewalttäters, Mayr-Melnhof, die gesamte Landesregierung bestimmen kann!

In 5 von 9 Bundesländern, nämlich in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark, sind Jagdgatter bereits verboten. In Wien kam das Verbot 2017 und tritt 2021 voll in Kraft. Im Burgenland, mit immerhin 8 Jagdgattern, läuft die Übergangsfrist mit strengen Auflagen bis 2023. Sogar in Niederösterreich, dem Mekka der Gatterjagd mit 74 Jagdgattern, ist das Verbot nur noch bis 12. Februar 2018 in Begutachtung, um bei der ersten Landtagssitzung im März beschlossen zu werden. Nur in Salzburg, einem Bundesland mit nur noch einem einzigen aktiven Jagdgatter, gehen die Uhren anders. Zwar hat man sowohl den Tierschutzorganisationen als auch den Medien, zuletzt in der ORF-Sendung „Thema“, das Gatterjagdverbot versprochen, doch es gibt überhaupt keine Bewegung, keinen Gesetzesvorschlag, keine Reformdiskussion, keinen Begutachtungsentwurf. Im Burgenland hat die Landesregierung ein Verfassungsgutachten zu den notwendigen Übergangsfristen erstellen lassen, von der nö Landesregierung gibt es mehrere Fachgutachten zur Notwendigkeit des Gatterjagdverbots, nur in Salzburg hat man seitens der Regierung absolut überhaupt nichts unternommen. Dabei liegt dort das einzige Jagdgatter, jenes von Mayr-Melnhof, mitten in einem Vogelschutzgebiet und einer Natura 2000 Zone. Dass diese EU-Vorgaben zum Naturschutz diametral einer Nutzung als Abschussbelustigungsort von Zuchtenten und fröhlichen Gatterjagden auf Wildschwein und Damhirsch entgegen stehen, ist nicht nur für alle vernünftigen Menschen selbstverständlich, sondern auch einhellige Fachmeinung. Dazu liegen grauenhafte Videos des VGT zur Tierquälerei im Jagdgatter und zur dramatischen Wasserverschmutzung dort vor. Zusätzlich hat der VGT 4 Fachgutachten erstellen lassen, von denen eines die Waldzerstörung in Jagdgattern eindrücklich belegt – sichtbar vorrangig auch bei Mayr-Melnhof.

Auf Basis dieser unwiderlegbaren Faktenlage hat die Landesregierung unter dem für die Jagd zuständigen Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) und der für Naturschutz zuständigen Landesrätin Astrid Rössler (Grüne) mehrmals unzweideutig versprochen, auch gegenüber den Medien und dem ORF, ein Gatterjagdverbot unverzüglich einzuführen. Erstmals wurde das Anfang 2017 angekündigt. Zuletzt hieß es, man wolle mit NÖ synchron ein ähnliches Verbot in derselben Zeitskala erlassen. Während aber in NÖ bereits alle formalen Hürden genommen wurden und der Beschluss unmittelbar bevor steht, hat man in Salzburg noch keinen einzigen Schritt gesetzt. Nicht einmal eine Einschränkung der Gatterjagd, wie sie bereits überall sonst in Österreich in Kraft ist, hat man ins Auge gefasst.

Diese ausgesprochen seltsame Situation weckt beim VGT die Befürchtung, dass der Einfluss von Gatterjägermeister Mayr-Melnhof für dieses Verhalten der Landesregierung verantwortlich ist. Mayr-Melnhof bekämpft ja mit einem ungeheuerlichen Fanatismus jede Kritik an seinem Gatter seitens des Tier- und Umweltschutzes, ohne sich der fachlichen Kritik zu stellen. So überzieht er seine KritikerInnen mit Klagen. Gegen den VGT hat er bisher noch jede rechtskräftig entschiedene Klage vollständig verloren und musste auch derbe Beleidigungen öffentlich widerrufen, ein Beleg, dass diese Klagswut rein politischer Natur und ohne jede rechtliche Substanz ist. Zuletzt hat Mayr-Melnhof am 20. November 2017 2 Tierschützer des VGT im zeitlichen Abstand von 2 Stunden 45 Minuten und im räumlichen Abstand von ca. 1-2 km zusammen mit Schlägern überfallen, am Körper misshandelt und beraubt. Die Beweislage gegen den Gatterjägermeister ist klar, momentan sind 7 Verfahren diesbezüglich anhängig, das erste wird am 20. Februar am Landesverwaltungsgericht und das zweite am 5. März am Bezirksgericht abgeführt. Im Strafverfahren gegen Mayr-Melnhof wegen Körperverletzung, Raub und Nötigung stehen gerade die polizeilichen Einvernahmen an. Es kann doch nicht sein, dass ein derartiger Gewalttäter ernsthaft Einfluss auf eine Landesregierung hat, um seine ganz privaten Interessen gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung durchzusetzen!!

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