Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.03.2018)
Wien, am 16.03.2018VGT fordert: Gatterjagdverbot in Salzburg muss JETZT in Begutachtung
In einem offenen Brief werden die Landesrät_innen Schwaiger und Rössler aufgefordert, endlich zu ihrem Wort zu stehen.
Salzburg ist das allerletzte Bundesland Österreichs, in dem es kein Gatterjagdverbot gibt. Und in Salzburg ist das Jagdgatter Mayr-Melnhof das allerletzte Jagdgatter. Und dennoch scheint es der Landesregierung in Person des für Jagd und Tierschutz zuständigen Landesrates Dr. Josef Schwaiger und der für Naturschutz zuständigen Landesräting Dr. Astrid Rössler nicht möglich, gemeinsam ein Gatterjagdverbot zu erlassen, obwohl Landesrat Schwaiger das schon seit April 2016 immer wieder verspricht und Landesrätin Rössler bereits im Februar 2016 dafür einen Antrag im Landtag eingebracht hat!
Die Argumente für ein Verbot liegen längst auf dem Tisch. Zwei Fachgutachten der Salzburger Landesregierung selbst fordern die Schließung des Gatters und ein Ende des Aussetzens von Zuchtenten im Jagdgatter. Es gibt zusätzlich Fachgutachten, die belegen, dass die Gatterjagd und das Aussetzen von Zuchtenten Tierquälerei sind, dass in solchen Gattern die Natur zerstört wird, und dass es verfassungskonform wäre, bestehende Jagdgatter zu verbieten. Weiters gibt es Laboranalysen von Wasserproben aus dem Jagdgatter Mayr-Melnhof, die eindeutig belegen, dass das Wasser in den Autümpeln so von Wildschweinen verkotet ist, dass das Ökosystem als gekippt gilt und Algen sich breit machen.
Deshalb hat der VGT nun an beide jeweils einen offenen Brief geschrieben, um noch einmal an die Vernunft und an das Gewissen zu appellieren, die letzte Chance zu nutzen und das Gatterjagdverbot in Begutachtung zu schicken.
Die offenen Briefe an Landesrat Dr. Josef Schwaiger und an Landesrätin Dr. Astrid Rössler sind weiter unten zu finden.
Bitte Mitmachen!
Senden auch Sie Nachrichten an die Verantwortlichen:
Offener Brief an Landesrätin Dr. Astrid Rössler
Sehr geehrte Frau Landesrätin,
die Grünen in Salzburg haben sich bereits vor mehreren Jahren deutlich gegen die Gatterjagd ausgesprochen, am 3. Februar 2016 hat Ihre Fraktion sogar einen Antrag für ein Gatterjagdverbot in den Landtag eingebracht. Sie sind zuständig für den Naturschutz in Salzburg, und damit für das Natura 2000 Schutzgebiet, in dem das letzte aktive Jagdgatter Salzburgs betrieben wird. Sie haben die beiden Fachgutachten Ihrer Landesregierung in Händen, in denen prioritär gefordert wird, dass dieses Jagdgatter schließen muss. Zusätzlich handelt es sich um ein Vogelschutzgebiet, in dem Zuchtenten immer wieder zum Abschuss ausgesetzt werden, wie in diesen Gutachten steht. Das ist nicht nur pervers in dem Sinne, dass hier lebende Tiere aus Massentierhaltung zur Zielscheibe schießgeiler Menschen werden. Es ist auch eine Bankrotterklärung für den Naturschutz in Salzburg, wenn er nicht einmal in der Lage ist, eine derart offensichtliche tier- und naturschutzwidrige Handlungsweise zu unterbinden.
Bereits 2003 hätte die Naturschutzabteilung der Salzburger Landesregierung laut Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie der EU eine gesetzliche Norm zum Schutz dieses Gebiets erlassen müssen. Das ist bis heute nicht geschehen, obwohl Sie seit 5 Jahren dafür zuständig sind. Was, bitte schön, hält Sie davon ab, mit einer Verordnung zum Schutz des Natura 2000 Gebietes das Jagdgatter aufzulösen und das Aussetzen von Zuchtenten zu verbieten? Stattdessen, so haben Sie uns am 8. März 2018 erklärt, ginge Ihnen das Gatterjagdverbot von Landesrat Schwaiger zu wenig weit und deshalb würden Sie es nicht mittragen. Heißt das, Sie nehmen in Kauf, dass es überhaupt kein Gatterjagdverbot in Salzburg gibt? Können Sie am Ende Ihrer Regierungsperiode damit leben, dass dieses Natura 2000 Gebiet – nach Ansicht Ihres eigenen Fachgutachtens! – durch das Weiterbestehen des Jagdgatters und das Aussetzen der Zuchtenten regelrecht vernichtet wird? Wenn Sie und Landesrat Schwaiger sich streiten, dann freut sich der Dritte, Gatterjägermeister Mayr-Melnhof, der ohne Ablaufdatum weiterhin seiner perversen Gatterjagd frönen darf. Im Sinne von Natur- und Tierschutz ist das jedenfalls nicht!
Ich appelliere daher an Sie im Namen aller tierschutzaffinen Menschen, und im Namen der großen Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen des Landes, schicken Sie so rasch wie möglich zusammen mit Ihrem Regierungskollegen Landesrat Schwaiger dieses Gatterjagdverbot in Begutachtung. Besser heute als morgen.
Hochachtungsvoll,
Martin Balluch
Offener Brief an Landesrat Dr. Josef Schwaiger
Sehr geehrter Herr Landesrat,
seit März 2015 haben wir vom VGT Ihnen sämtliche Fakten und Fachgutachten zur Gatterjagd und insbesondere zur Problematik mit dem Jagdgatter Mayr-Melnhof in der Antheringer Au vorgelegt. Seit April 2017 haben Sie uns mehrmals versprochen, dass es noch diese Legislaturperiode zu einem Gatterjagdverbot in Salzburg kommen wird. Ihr letztes Email vom 8. Februar 2018 spricht von der Vorlage des Gesetzestextes zur Beschlussfassung am 21. März 2018 im Landtag. Ende 2017 haben Sie noch gesagt, Sie würden parallel zu NÖ vorgehen. Dort ist das Gesetz bereits durch die Begutachtung und wird in der nächsten Landtagssitzung beschlossen, in Salzburg gibt es noch nicht einmal einen Gesetzesvorschlag. Auch in der ORF-Sendung „Thema“ zur Gatterjagd haben Sie ein Verbot versprochen. Und zuletzt sprach ich mit Ihnen am 8. März 2018 und da haben Sie klar gesagt, dass das Gesetz fertig formuliert sei und jeden Moment in Begutachtung gehen werde. Aber bis heute ist nichts geschehen!
Wie kann es sein, dass Sie seit bald 1 Jahr ein Gesetz als fix versprechen, es aber schlicht und einfach nie zur Begutachtung vorlegen? Die Wahlen in Salzburg stehen unmittelbar bevor. Ist es wirklich möglich, dass Sie so lange und so oft ein Versprechen wiederholen und es dann doch nie halten? Salzburg ist das letzte österreichische Bundesland ohne Gatterjagdverbot. Was, bitte schön, hält Sie davon ab, diese Lücke zu schließen? Soll Salzburg wirklich die Lachnummer Österreichs werden, das einzige Bundesland mit seinem einzigen Jagdgatter, in dem der möchte-gern Adel seine infantilen Abschießbelustigungen weiterführen darf? Das kann doch nicht sein!
Ich bitte Sie sehr, im Namen aller tierschutzbewegten Menschen Österreichs und im Namen der Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen im Land, stehen Sie zu Ihrem Wort und geben Sie ohne Verzögerung Ihren Gesetzesentwurf in Begutachtung. Besser heute als morgen.
Hochachtungsvoll,
Martin Balluch