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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.05.2018)

Wien, am 22.05.2018

Gewalttat Mayr-Melnhof: neue Zeugenaussagen von Jägern widersprechen seiner Version

Beim Verfahren am Landesverwaltungsgericht Salzburg gegen die Festnahmen durch Mayr-Melnhof von zwei Tierschützern des VGT ist dieser nun in Erklärungsnot

Von allen unbestrittenes Faktum ist, dass Mayr-Melnhof jeweils mit der Hilfe von 2 anderen Personen 2 Tierschützer im räumlichen Abstand von 2 km und im zeitlichen Abstand von 2 Stunden 45 Minuten auf öffentlicher Straße physisch festgehalten hat. Mayr-Melnhof sagt, er habe zufällig in beiden Fällen die Tierschützer auf einem Überstieg ins Gatter gesehen und sie in seiner Eigenschaft als Jagdschutzorgan deshalb festgenommen. Ein neuer Jagdzeuge sagt nun aus, dass der erste der beiden Tierschützer definitiv nicht auf einem Überstieg war, als Mayr-Melnhof ihn antraf. Vielmehr hatte er von außen aus ins Jagdgatter gefilmt. Letzteres ist insofern noch besonders interessant, weil Mayr-Melnhof immer bestritten hat, dass der Tierschützer eine Kamera hatte. Jetzt gibt es einen Jagdzeugen, der den Mann beim Filmen gesehen hat, als Mayr-Melnhof eintraf, und die Polizei stellte unmittelbar, nachdem Mayr-Melnhof wieder weg war, fest, dass der Mann keine Kamera mehr hatte. Wo also kann sie hingekommen sein? Eine weitere Ungereimtheit: der neue Jagdzeuge schwört Stein und Bein, dass weit und breit an dem Ort der Begegnung von Mayr-Melnhof und dem Tierschützer überhaupt kein Überstieg ist. Der Richter am Landesverwaltungsgericht hat sich davon durch eine persönliche Begehung überzeugt. Zusätzlich beträgt die Distanz zwischen dem Überstieg, den Mayr-Melnhof angibt, um dem festgestellten Tatort 613 m.

Aber auch beim anderen Vorfall gibt es nun zwei Jagdzeugen und neue Ungereimtheiten in der Version von Mayr-Melnhof. Ein Jäger hat den Tierschützer knapp vor seiner Begegnung mit Mayr-Melnhof mit Kamera und Funkgerät gesehen. Beides war nach der Begegnung mit Mayr-Melnhof fort. Dafür hatte der Tierschützer große Würgemale am Hals, wie das Landeskrankenhaus kurze Zeit nach dem Vorfall feststellte. Mayr-Melnhof konnte sich diese Würgemale nicht erklären, habe doch sein Security nicht so fest zugelangt. Und besonders seltsam: Mayr-Melnhof und seine beiden Helfer gaben an, der Vorfall habe um 14 Uhr stattgefunden, also nach der Mittagspause. Ein neuer Jagdzeuge legt den Zeitpunkt jetzt allerdings auf 12:50 Uhr und wies dies mit 2 Fotos nach, die er selbst davon aufgenommen hatte, wie der Tierschützer vom VGT abgeholt und ins Spital gebracht worden war. Mayr-Melnhof erklärte den Irrtum von ihm und seiner 2 Zeugen als „Zufall“.

Ein weiterer Beleg dafür, dass Mayr-Melnhof vor Gericht die Unwahrheit sagt, kam ebenfalls ans Tageslicht: während Mayr-Melnhof vehement bestritt, dass es eine Liste von Tierschützer_innen mit Namen und Foto gegeben habe, die unter den Jäger_innen kursierte, bestätigte der Oberförster seines Jagdgatters die Existenz genau einer solchen Liste und meinte auch wörtlich: „Ich gehe auch davon aus, dass der Jagdleiter eine solche Liste gehabt hat. Der Jagdleiter war Max Mayr-Melnhof.“

Faksimile aus dem Verhandlungsprotokoll: https://bit.ly/2kgAmHM

Das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht ist nun abgeschlossen. Das Urteil wird schriftlich ergehen. VGT-Sprecher Martin Balluch dazu: „Angesichts der Faktenlage und der vielen Zeugenaussagen, die Mayr-Melnhofs Version diametral widersprechen, zählen wir auf den Rechtsstaat und hoffen, dass die Gerechtigkeit siegt.“

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