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VGT begrüßt Gatterjagdverbot in NÖ, lehnt aber bejagdbare Wildgehege ab

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.06.2018)

Wien, 18.06.2018

Geplantes Gatterjagdverbot erlaubt Gatterweiterführung als Wildgehege, ohne dass, wie im bisherigen Gesetzesvorschlag, wissenschaftliche Expertise und Qualitätszertifizierung vorliegt

Seit März 2015 fordert der VGT, mit der großen Mehrheit der Bevölkerung im Rücken, ein Verbot der Gatterjagd. Neben Salzburg mit nur noch einem einzigen aktiven Jagdgatter, zierte sich Niederösterreich aufgrund der hohen Zahl von etwa 70 bisher und verzögerte die Einführung eines Verbots. Die Landesregierung ging dann doch mit einem diesbezüglichen Gesetzesvorschlag Ende 2017 in Begutachtung, der aber deutlich besser war, als jener, der Ende Juni vom Landtag nun beschlossen werden soll. Das geplante Gesetz sieht nämlich nicht nur die Möglichkeit der Überführung von Jagdgattern in sogenannte Wildgehege vor, in denen, wie bisher, weiterhin gejagt werden darf. Es fehlt darin auch die im ursprünglichen Gesetzesvorschlag vorgesehene Auflage, dass ein Wildgehege nur dann genehmigt werden darf, wenn es durch eine wissenschaftliche Expertise gestützt und durch eine Qualitätszertifizierung begründet ist. Und selbst die begrüßenswerte Vorschrift, dass die künstlichen Fütterungen im Jagdgatter aufgelassen werden müssen, relativiert sich durch die Ausnahmen zu Notzeiten, zu Vegetationsbeginn oder wenn es zur Schulung oder Forschung notwendig ist, was auch immer das heißen mag. Die Bejagung in einem solchen Wildgehege ist aber immerhin nur zur Wildstandsregulierung auf ein Niveau, das der natürlichen Tragfähigkeit des Lebensraums entspricht, zulässig.

Die Experten der Landesregierung hatten gefordert, mit Jagdgattern in NÖ genauso umzugehen, wie die Stadt Wien mit dem Lainzer Tiergarten. Das hätte aber bedeutet:

  • Auflösung der Gatter innerhalb von 4 Jahren
  • Entfernung aller nichtheimischen Wildarten wie Mufflons und Damhirschen
  • Entfernung von Rothirschen, weil deren Lebensraumanspruch selbst für den Lainzer Tiergarten mit 2400 ha zu groß ist
  • Reduktion der Wilddichte auf die Populationsdichte außerhalb des Gatters
  • Errichtung von Grünbrücken über die denkmalgeschützte Mauer des Lainzer Tiergartens, sodass die Wildtiere ein- und auswechseln können

Die nö Landesregierung gibt den Jagdgattern aber 11 Jahre Zeit, schränkt die Wildarten nicht ein und denkt nicht daran, den Abbau oder wenigstens die Wilddurchlässigkeit der Gatterzäune zu fordern. Mit der Gatterauflösung des Lainzer Tiergartens hat das neue Gatterjagdverbot in NÖ leider nicht viel gemeinsam.

VGT-Sprecher Martin Balluch dazu: Zwar ist es zweifellos erfreulich, dass die klassische Gatterjagd nun zuende gehen wird. Vorbei ist die Zeit feudaler Abschießbelustigungen, in der große Jagdgesellschaften Hunderudel in überfüllten Gattern auf Wildtiere hetzen, um ein lustiges Massaker anzurichten, wie Mayr-Melnhof in Salzburg heute noch. Doch den Mut, diesen Weg zuende zu gehen, hatte die Landesregierung in NÖ leider nicht. Wenn die Jagdgatter schon als sogenannte Wildgehege weiterbestehen dürfen, dann wenigstens mit der Auflage, dass sie durch eine wissenschaftliche Expertise und eine Qualitätszertifizierung besonders dafür ausgewiesen sind. Doch offenbar aus Angst vor der Gatterjagdlobby ist diese Hürde gefallen. Jetzt kann jede_r Gatterbetreiber_in das eigene Jagdgatter in Wildgehege umbenennen und die Zäune einfach stehen lassen. Eine halbe Lösung, mehr ist das nicht.

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