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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.11.2018)

Burgenland, am 14.11.2018

Abschießbelustigung auf Zuchtfasane im Burgenland: aussetzen und sofort abschießen

Gemeinde Gattendorf erlaubt Fasanerie auf ihrem Grundbesitz – ausgesetzte Zuchtfasane stehen jetzt überall an der Straße und werden überfahren.

Eigentlich hätte die herz- und hirnlose Aussetzerei von Fasanen aus Massentierhaltung, um sie danach wieder abzuballern, durch die Reform im Tierschutzgesetz und das neue Jagdgesetz im Burgenland vorbei sein sollen. Doch weit gefehlt. Bei der Jägerschaft dünkt man sich offenbar über dem Gesetz. Das Vorgehen ist simpel. Zuerst werden die mehrere 100 m² großen Fasanvolieren mit Vögeln aus Massentierhaltung befüllt. Acht Wochen vor Jagdbeginn öffnet man dann eine winzige Ecke der Abdeckung der Voliere. Das nennt sich dann aussetzen. Zum Jagdtermin entfernt man die Abdeckung, geht durch die Voliere und treibt sämtliche Fasane aus, die sich daraufhin in den benachbarten Feldern verkriechen oder völlig verwirrt direkt an der Straße sitzen. Dort scheucht man sie dann mit Hunden auf und ballert sie über den Haufen. Das sei die Fasanzucht zur Bestandserhaltung der Population. Auf den Sinn einer derartigen Tätigkeit angesprochen, sagt der Jagdleiter weil es legal sei. Ein Bezirksjägermeister verstieg sich zu der Aussage, dass man den Jäger_innen ihren Spaß lassen müsse, weil sie so zumindest dafür sorgen würden, dass es Fasane überhaupt noch gibt. Ohne Jagdspaß würden die Tiere aussterben. Eine künstlich gezüchtete Tierart, wohlgemerkt, die sowieso nie in Österreich heimisch war und dem Ökosystem daher nicht abgehen würde.

Eine dieser Fasanerien steht mitten auf dem Grundbesitz der Gemeinde Gattendorf. Wieso duldet die Gemeinde derartigen Unfug? Gerade dort sind die Gemetzel an den bisher jährlich 1500 ausgesetzten Fasanen in den letzten Jahren dokumentiert worden. Aber auch die umliegenden Jagdreviere und Gemeinden stehen in Sachen infantiler Abschießbelustigung Gattendorf um nichts nach. Der VGT appelliert an die zuständige Landesrätin Verena Dunst, das Jagdgesetz nachzubessern. Das Aussetzen von Zuchttieren zu einer echten Bestandsstützung sieht anders aus. Erstens müsste da das Aussetzen einer Genehmigung der Behörde unterliegen, die nur zu erteilen ist, wenn Expertengutachten belegen, dass ein Aussetzen notwendig wäre. Und zweitens, analog zum Jagdgesetz in Baden-Württemberg in Deutschland, dürfte weder im Jahr des Aussetzens noch im Folgejahr auf die ausgesetzte Tierart gejagt werden, weil ansonsten das Ziel der Bestandsstützung konterkariert wird.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Ein derartig hirnloser Zeitvertreib zum Nachteil der betroffenen Tiere und der Natur konnte bisher nur deshalb bestehen bleiben, weil er abseits der Augen der Öffentlichkeit abläuft. Doch jetzt liegen Filme und Fotoaufnahmen davon vor. Landesrätin Dunst muss nun zu ihrem Wort stehen und diese Zustände im Burgenland beenden. Außer den wenigen Jäger_innen, die diesem seltsamen Zeitvertreib frönen, ist wirklich jeder Mensch gegen derartige Praktiken. Jetzt muss ihnen endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

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