Protest: VGT fordert von BH Konsequenzen zu Waldverwüstung im Mayr-Melnhof Gatter - vgt

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Protest: VGT fordert von BH Konsequenzen zu Waldverwüstung im Mayr-Melnhof Gatter

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.12.2018)

Salzburg, 10.12.2018

Zusätzlich Termin VGT-Amtshaftungsklage gegen dieselbe BH Salzburg-Umgebung: Landesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass Mayr-Melnhof Kamera mit Gewalt entwendet hat

Prozesstermin: Dienstag 18. Dezember 2018, 13 Uhr, Landesgericht Salzburg, Rudolfsplatz 2, Saal 103

Das Landesverwaltungsgericht hat unzweideutig festgestellt, dass Maximilian Mayr-Melnhof als Jagdaufseher und damit Beamter der BH Salzburg-Umgebung einem Tierschützer eine Videokamera rechtswidrig mit Gewalt entwendet hat. Auf die Forderung des VGT, diese Kamera nun zurück zu geben, verweigerte die BH diese Selbstverständlichkeit, offenbar mit Rücksicht auf den Gewalttäter Mayr-Melnhof, den man ja in Salzburg generell mit Samthandschuhen anfasst. Deshalb rastet er vermutlich auch gleich aus, wie das Landesverwaltungsgericht Salzburg festgestellt hat, wenn ihm einmal jemand widerspricht und ihn kritisiert. So besagt das Urteil ja auch eindeutig und rechtskräftig, dass Mayr-Melnhof den Tierschützer sowohl körperlich als auch in seiner Menschenwürde verletzt hat, dass er vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat und dass er ein Beweismittel fingiert hat. Deshalb musste der VGT nun die BH via Amtshaftung auf Herausgabe der Kamera klagen. Der Prozess findet am Dienstag dem 18. Dezember 2018 am Landesgericht Salzburg statt.

Daneben hat der VGT die Waldverwüstung im Jagdgatter Mayr-Melnhof, die für jeden Menschen, der auch nur ein bisschen Fachverstand in Forstfragen hat, sofort offensichtlich ist, bei derselben BH angezeigt. Wenn diese BH Mayr-Melnhof schon bei seinen Gewalttaten deckt, steht zu befürchten, dass sie auch seine Waldverwüstung am liebsten nicht verfolgen würde. Daher protestierte der VGT direkt vor der BH, um sie an ihre Verpflichtung zu erinnern, den Wald im Sinne der Allgemeinheit und nach § 16 Forstgesetz zu schützen.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Jeder Mensch, der seinen Wald so zurichtet, wie Mayr-Melnhof die Antheringer Au, würde sofort behördlich belangt und bestraft. Die Zustände dort sind ja seit langem bekannt, insbesondere durch zwei Fachgutachten der Salzburger Landesregierung von 2014 und 2015. Nur bei Mayr-Melnhof gehen offenbar die Uhren anders, da herrschen noch feudalähnliche Zustände, da getraut sich niemand einzuschreiten und den Rechtszustand wieder herzustellen.“

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