Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.12.2018)
Salzburg, am 11.12.2018Jetzt: 15 Tierschützer_innen im Vorraum Büro Landesrat Schwaiger zur Gatterjagd
Gesetzesnovelle Gatterjagdverbot in Salzburg wurde ohne Gespräch mit dem Tierschutz erstellt – Anfragen für Gesprächstermin seit Beginn der Regierungsperiode abgelehnt
Die geplante Gesetzesnovelle zum Gatterjagdverbot in Salzburg, die kürzlich in Begutachtung ging, lässt viele Fragen offen. Seit Beginn der neuen Legislaturperiode wurden Tierschützer_innen bzgl. eines Gesprächstermins mit der Landesregierung vertröstet. Jetzt plötzlich kam der Gesetzesentwurf, der mehr Fragen offen lässt, als er beantwortet. So ist nicht klar, ob die Besatzdichte von Wildschweinen im Jagdgatter Mayr-Melnhof an diejenige außerhalb angepasst werden muss. Ebenso ist nicht klar, ob eine jagdliche Nutzung des Gatters, mit Jagdgästen und kommerziellen Abschussverkäufen, weiterhin möglich sein wird.
Die Tierschützer_innen wurden zwar bisher nicht empfangen, wollen aber warten, bis man mit ihnen spricht. Sie haben Schautafeln aus dem Jagdgatter Mayr-Melnhof dabei, die die Waldverwüstung dort deutlich machen. Klar ist: solange das Jagdgatter weiter besteht, kann man dort nicht von einem Naturschutzgebiet sprechen, und schon gar nicht von einem Natura 2000 Schutz.
VGT-Obmann Martin Balluch ist vor Ort: „Landesrat Dr. Josef Schwaiger hat mit uns seit Beginn der Legislaturperiode nicht mehr geredet und plötzlich liegt ein Gesetzesvorschlag auf. Im letzten Jahr hat man uns angekündigt, dass Mayr-Melnhof für sein Jagdgatter Auflagen bekommen wird, die eine Reduktion der Wildtierpopulationen auf natürliche Verhältnisse innerhalb der nächsten Jahre erzwingen. Davon ist jetzt nichts zu sehen. Bei einer so wichtigen Frage wie dem Tierschutz – immerhin ist Tierschutz Staatsziel in der Bundesverfassung –, müssen die Bedenken von Tierschutzseite doch gehört und ernst genommen werden. Wir wissen 75 % der Bevölkerung in dieser Frage hinter uns. Deshalb bitten wir Landesrat Schwaiger, uns zu den essenziellen Fragen zur Gesetzesnovelle Antworten zu geben. Das kann ja nicht zu viel verlangt sein. Deshalb bleiben wir im Warteraum zu seinem Büro, bis man wenigstens mit uns spricht.“