Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.12.2018)
Salzburg, am 19.12.2018VGT gibt Stellungnahme zu geplantem Gatterjagdverbot in Salzburg ab
Positiv sieht der VGT das Verbot zukünftiger Gatter und das Aussetzverbot für Enten und Fasane, negativ die laxen Anforderungen an bestehende Gatter wie Mayr-Melnhofs.
Im April 2017 ist das Gatterjagdverbot in Salzburg vom zuständige Landesrat Dr. Josef Schwaiger bereits versprochen wurden, nun ist eine Version davon endlich in Begutachtung. Der VGT sieht diesen Gesetzesentwurf grundsätzlich positiv, wird damit immerhin für alle Zeiten die Errichtung weiterer Jagdgatter in Salzburg verboten. Damit bekennt sich der Gesetzgeber dazu, wie bereits in allen anderen Bundesländern Österreichs, Jagdgatter abzulehnen. Ebenso erfreulich ist die vorgesehene Bewilligungspflicht für das Aussetzen von Fasanen und Enten zur Jagd, was der Aussetzerei im Jagdgatter Mayr-Melnhof für alle Zeiten einen Riegel vorschieben wird. Problematisch sind lediglich die Altlasten bei Jagdgattern, und damit die geplanten Vorschriften für das Jagdgatter Mayr-Melnhof und die jeweils auf einer Seite offenen Gatter im Imlau- und Blühnbachtal. Nirgendwo im Gesetzesvorschlag steht, wie versprochen, dass die Besatzdichte an Wildschweinen und Hirschen im Gatter auf ein natürliches Maß reduziert werden muss. Stattdessen wird vorgeschrieben, dass die Fütterungen innen den zulässigen Fütterungen außen angepasst werden müssen. Das wirkt sich aber nur dann vorteilig aus, wenn auch die Wildfütterungsverordnung von 2009, die momentan noch z.B. 8 Monate pro Jahr ad libidum Fütterungen für Wildschweine erlaubt, an eine zeitgemäße Fütterungsvorschrift angepasst wird. Das wurde für die zweite Hälfte des Jahres 2019 angekündigt, ist aber ein integraler Bestandteil dieses Gesetzespakets.
Ebenso positiv ist das Treibjagdverbot in Jagdgattern, das Verbot der Jagd mit Hunderudeln (hier muss ebenfalls noch nachgebessert werden) und die Vorgabe, bis spätestens 2027 den Gatterzaun für heimische Wildtiere – außer Wildschweine – durchlässig zu machen. Faktum ist, dass 2 Fachgutachten, die von der Salzburger Landesregierung in Auftrag gegeben worden sind, eine totale Reduktion des Wildschweinbestandes im Jagdgatter Mayr-Melnhof bzw. dessen Auflösung fordern. Das eine von 2014 spricht von der Auflösung des Gatters als prioritärer Maßnahme, das andere von 2015 fordert eine massive Reduktion des Wildschweinbestandes aufgrund der großflächigen Devastierung des Waldbodens. Ebenso laufen Anzeigen des VGT gegen das Land Salzburg bei der EU, weil rechtswidriger Weise eine Verordnung zum Natura 2000 Gebiet Salzachauen, in dem das Jagdgatter liegt, noch immer nicht erlassen worden ist, und eine Anzeige gegen Mayr-Melnhof wegen der totalen Waldverwüstung im Gatter. Die Lösung all dieser Probleme kann nur die Auflösung des Jagdgatters sein. Wozu gibt die Regierung 2 Fachgutachten in Auftrag, wenn sie sich dann an deren Vorschläge überhaupt nicht hält? Das wäre eine Verschwendung von Steuergeldern!
Die Stellungnahme des VGT ist online einsehbar.
[Gesetz, mit dem das Jagdgesetz 1993 und das Berufsjägergesetz geändert werden: Gesetzesentwürfe]
Sie können eine eigene Stellungnahme an begutachtung@salzburg.gv.at schicken (die Stellungnahme des VGT können Sie als formale Vorlage nutzen) ODER in die Email schreiben: Ich schließe mich der Stellungnahme des VGT zur Novelle des Salzburger Jagdgesetzes vollinhaltich an
. Die Stellungnahme des VGT in dem Fall bitte als Anhang mitsenden!
Wenn Sie in der Email ausdrücklich zustimmen, wird Ihre Stellungnahme auch auf der Homepage des Landes veröffentlicht.
Eigene Stellungnahme per E-Mail senden
VGT-Obmann Martin Balluch: Grundsätzlich geht die Salzburger Landesregierung mit diesem Gesetz in die richtige Richtung. Doch leider nicht weit genug. Um das zu einem soliden Gatterjagdverbot zu machen, sind Nachbesserungen notwendig. Die Stadt Wien zeigt vor, wie man ein intensiv genutztes Jagdgatter mit ähnlicher Wildschweindichte wie bei Mayr-Melnhof innerhalb von 4 Jahren auflösen kann. Und auch in Wien will man natürlich keine Schäden durch Wildschweinbestände, die aus dem Gatter entweichen. Deshalb nutzt man dort die Übergangszeit, um die Population entsprechend zu reduzieren. Dazu werden keine Treibjagden und keine Hunderudel eingesetzt, und die Futterstellen werden sukzessive komplett aufgelassen. Das ginge daher auch in Salzburg!