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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.12.2018)

Salzburg, am 29.12.2018

Mayr-Melnhof sperrt sein Jagdgatter 2 Monate lang für die Öffentlichkeit

Damit soll offenbar verhindert werden, dass Tierschutzorganisationen die brutalen Treibjagden dokumentieren können – die BH zeigt sich wieder als Mayr-Melnhof Büttel.

So etwas ist in Österreich bisher unbekannt: 500 Hektar Wald werden aus forstlichen Gründen für volle 2 Monate vollständig für die Öffentlichkeit gesperrt! Das gibt es nur bei Mayr-Melnhof, und das genehmigt nur jene Bezirkshauptmannschaft, die ihm bei seinen vom Landesgericht nachgewiesenen Gewaltaktionen immer gedeckt hat. Forstliche Sperren, die ja im Gegensatz zu jagdlichen Sperren auch öffentliche Wege betreffen, dauern normalerweise nur 2 Wochen und umfassen wenige Hektar. Zufall ist es dann natürlich, dass diese 2 monatige Sperre genau in die Zeit der herbstlichen Treibjagden im Gatter fällt. Ein Schelm wer meint, dass es dabei nur darum ginge, die Tierschutzkameras von der Tierquälerei bei der Treibjagd fern zu halten. Wenn es nach Mayr-Melnhof gegangen wäre, hätte er auch den öffentlichen Treppelweg außerhalb des Gatters sperren wollen. Das ist genau jener Weg, auf dem der Gatterjägermeister laut rechtskräftigem Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg einen Tierschützer verletzt und ihm mit Gewalt die Kamera entwendet hat. Doch da spielte selbst die sonst so willfährige BH nicht mehr mit. Doch die Sperre für das Jagdgatter wurde für die gesamte Zeit anerkannt.

Details zur Sperre sind verfügbar auf Martin Balluchs Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Mayr-Melnhof benutzt das Eschensterben als Ausrede für seine Sperre. Dabei gibt es dieses Sterben schon seit Jahrzehnten. Abgesehen sind Eschen in diesem Gatter gar nicht flächendeckend vorhanden. Es geht ganz klar darum, uns am Filmen zu hindern. Das ist die größte Bedrohung für all jene, die Dreck am Stecken haben: die Videokamera. Deshalb hat Mayr-Melnhof sie ja, wie das Landesverwaltungsgericht festgestellt hat, am 20. November 2017 einem Tierschützer mit Gewalt entrissen. Wir warten noch immer darauf, dass die Kosten dafür zurückerstattet werden. Die gerichtlichen Mühlen mögen hierzulande langsam mahlen, doch letztendlich, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, wird Mayr-Melnhof bezahlen müssen. Und strafrechtlich angeklagt werden!

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