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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.01.2019)

Salzburg, am 16.01.2019

400 kritische Stellungnahmen zum geplanten Gatterjagdverbot in Salzburg

Landesumweltanwaltschaft spricht von viel zu hohen Wildschweinbeständen im Jagdgatter Mayr-Melnhof, mit erheblichen Schäden an Schutzgütern, Lebensräumen und Vogelarten

Nach einer langen Kampagne des VGT wurden in allen Bundesländern Verbote der Gatterjagd erlassen, außer in Salzburg. Hier lag aber bis 3. Jänner 2019 ein Entwurf eines Gatterjagdverbots zur Begutachtung auf. Dieser sieht zwar ein Verbot der Gatterjagd vor, würde aber das Weiterbetreiben des Jagdgatters Mayr-Melnhof ohne Ablaufdatum, wenn auch eingeschränkt, ermöglichen. Dagegen hat der VGT eine kritische Stellungnahme eingebracht, die auf der Webseite des Landes Salzburg einzusehen ist. Dem VGT haben aber 400 weitere Organisationen und Einzelpersonen in Kopie ihre kritischen Stellungnahmen, die sie zeitgerecht eingebracht haben, geschickt. Von diesen ist aber seltsamerweise auf der Webseite des Landes Salzburg nichts zu finden. Unisono wird gefordert, dass das Jagdgatter Mayr-Melnhof ohne wenn und aber nach angemessener Frist aufzulösen ist.

In dieselbe Kerbe schlägt die Stellungnahme der Landesumweltanwaltschaft. Darin ist die Rede davon, dass die geplanten Änderungen in Bezug auf das Mayr-Melnhof Jagdgatter „zu wenig wirksam“ sind, und weiter: „Die Wildschweinbestände im Wildgatter Salzachauen [von Mayr-Melnhof] sind derart überhöht, dass erhebliche Schänden an den Schutzgütern, Lebensräumen des Anhangs I und Arten des Anhangs II sowie Charakterarten des Europaschutzgebiets nach FFH-Richtlinien und Vogelarten des Vogelschutzgebiets gegeben sind. Dies wurde auch in mehreren wissenschaftlichen Erhebungen bestätigt. Die Verschlechterung der Erhaltungszustände von Lebensräumen und Arten in Europaschutzgebieten ist nicht zulässig, daher ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Mittlerweile ist die Bestandssituation gewisser Arten prekär, der Kammmolch an den Rand des Aussterbens gerückt. Die in der Gesetzesnovelle vorgesehenen Regelungen sind aber weitgehend zahnlos, um die erforderliche Verbesserung der Situation zu bewirken, denn dafür müsste eine sofortige und massive Reduktion der überhöhten Wildschweinbestände erfolgen. […] Eine Lösung der Problematik ‚Wildgatter im Europaschutzgebiet Salzachauen‘ und der dadurch bewirkten prekären Situation ist mit der gegenständlichen Novelle nicht zu erwarten und infolgedessen ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission nicht abwendbar.“

VGT-Obmann Martin Balluch: „Die Salzburger Landesregierung will offenbar den breiten Protest gegen die Ausnahme des Gatterjagdverbots für das Jagdgatter Mayr-Melnhof unter den Teppich kehren und kommt ihrer Verpflichtung, alle kritischen Stellungnahmen zu veröffentlichen, einfach nicht nach. Erfreulich ist der Mut der Landesumweltanwaltschaft, jetzt endlich auch in Sachen Jagdgatter Mayr-Melnhof das Problem beim Namen zu nennen. Wenn die Landesregierung mit dem Gatterjagdverbot dem Jagdgatter Mayr-Melnhof kein Ablaufdatum gibt, dann wird das die EU-Kommission beim Vertragsverletzungsverfahren machen müssen. Abgesehen davon wäre es eine Verschwendung von Steuergeldern, zwei Fachgutachten erstellen zu lassen, die beide eindeutig die Auflösung des Gatters fordern, und dann diesbezüglich einfach nichts zu unternehmen. Zusätzlich widerspricht das Jagdgatter Mayr-Melnhof dem Forstgesetz, das in § 16 eine Verwüstung des Waldes verbietet. Die Landesregierung wird also die Freunderlwirtschaft mit Mayr-Melnhof aufgeben und diesem rechtswidrigen Missstand endlich ein Ende bereiten müssen.“

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