Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.01.2019)

Wien, am 22.01.2019

Umweltanwaltschaften stehen vor der Entmachtung

Die Novelle des oberösterreichischen Landesnaturschutzgesetzes sieht die Entmachtung der Umweltanwaltschaft vor. Eine Katastrophe für Umwelt-, Natur- und Artenschutz.

Um endlich die seit 2005 überfällige Aarhus-Konvention umzusetzen, hat der Bund Ende 2018 das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) novelliert. Eigentlich sollten die Öffentlichkeit und NGOs dadurch mehr Beteiligung bei Verfahren und Zugang zum Gericht bekommen. Die Realität sieht leider anders aus.

Oberösterreich

Natur- und Umweltschutz sind Ländersache. Als erstes Bundesland hat nun Oberösterreich einen Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz vorgelegt. Dieser sieht eine empfindliche Beschränkung der Parteienstellung der unparteiischen Umweltanwaltschaft vor. Stattdessen sollen Natur- und Umweltorganisationen stärker beteiligt werden, obwohl diese meist gar nicht die Ressourcen dafür haben. Gleichzustellen mit den Rechten der Umweltanwaltschaften ist diese Beteiligung ebenfalls nicht. Zusätzlich hat die Regierung einen Standortanwalt geschaffen, der in allen UVP Verfahren die Interessen der Wirtschaft vertreten soll. Hier sollen also die Rechte der Umwelt zu Gunsten der Wirtschaft beschnitten werden.

Auswirkungen

Die Umweltanwaltschaften haben die Ressourcen, um jährlich bei hunderten Verfahren teilzunehmen und als Experten fachliche und rechtliche Hilfestellung zu bieten. Die Beschneidung der Rechte der Umweltanwaltschaften führt zu einem massiven Rückschritt bei Natur- und Umwelt- sowie Artenschutz. Und das, obwohl die Aarhus-Konvention diese gar nicht betrifft. Das Gesetz in Oberösterreich könnte auch einen Präzendenzfall schaffen, um den Umweltschutz in ganz Österreich zu verschlechtern. Um das noch zu verhindern, hat die oberösterreichische Umweltanwaltschaft eine Petition gestartet.

Was ist die Umweltanwaltschaft?

Seit 1985 gibt es in allen Bundesländern eine Umweltanwaltschaft, deren gesetzliche Aufgabe es ist, der Natur eine Stimme zu geben. Bei Naturschutzverfahren tritt die unparteiische und weisungsfreie Umweltanwaltschaft für die Interessen von Natur und Landschaft ein und hat eine beratende Funktion.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben