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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.02.2019)

Salzburg, am 04.02.2019

BH Salzburg-Umgebung eröffnet Ermittlungsverfahren gegen Mayr-Melnhof

Ist er noch als beeidetes Jagdschutzorgan tragbar? - VGT erinnert an Urteil des Verwaltungsgerichtshof: Mayr-Melnhof übte rechtswidrig Gewalt aus und entwendete Kamera

Über fast 1 ½ Jahre konnte Gatterjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof den ganzen Skandal von der Öffentlichkeit fernhalten, jetzt ist das langsam aber sicher nicht mehr möglich. Der Wiener Verwaltungsgerichtshof hat klar das Urteil des Salzburger Landesverwaltungsgerichts bestätigt, das auf einer detaillierten Beweisaufnahme aufbaut. Demnach konnte bewiesen werden,

  • dass Maximilian Mayr-Melnhof einen Tierschützer so schwer an der Hand verletzt hat, dass sich zwei Tage später ein großes Hämatom bildete.
  • Mayr-Melnhof hat dem Tierschützer diese Verletzung zugefügt, während dieser von Jagdschutzorganen am Boden gehalten wurde,
  • indem er ihm mit dem Schuh auf die Hand stieg, um ihm die Videokamera mit Gewalt zu entreißen.
  • Mayr-Melnhof hat ein Beweismittel fingiert, um seine Tat zu kaschieren,
  • fuhr knapp vor Ankunft der Polizei rasch mit seinem Auto davon, um die Videokamera vom Tatort weg zu bringen,
  • sagte vor Gericht als Zeuge rechtswidrig die Unwahrheit
  • und verletzte den Tierschützer in seiner Menschenwürde, indem er ein Video von ihm drehte und weitergab, das ihn in einer erniedrigenden Position zeigte.

Der VGT fragt: wieviel an Ermittlungsarbeit ist notwendig, um jetzt festzustellen, dass jemand, der sich so verhält, als beeidetes Jagdschutzorgan und sicherlich auch als Landesjägermeister nicht tragbar ist?

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert: „Das Landesverwaltungsgericht hat sehr objektiv und detailliert alle Beweise aufgenommen. Und diese haben eine deutliche Sprache gesprochen. Der Sachverhalt ist damit klar belegt und steht außer Zweifel. Als nächstes ist nun die Staatsanwaltschaft am Zug, um endlich Anklage zu erstatten. In Sachen Amtsenthebung ist aber nicht viel zu erwarten. Die BH Salzburg-Umgebung, die jetzt ermittelt, ob Mayr-Melnhof als Jagdschutzorgan tragbar ist, hat sich leider bisher immer in allen Belangen hinter Mayr-Melnhof gestellt. Es ist zu befürchten, dass daher auch diese sogenannten Ermittlungen im Sand verlaufen werden.“

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