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Fasanenjagd: Steirischer Landtag entscheidet gegen den Tierschutz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.03.2019)

Graz, 12.03.2019

An der gängigen Praxis des Aussetzens und Bejagens im selben Jahr wird festgehalten – ohne eine relevante Begründung zu nennen

In der heutigen Landtagsitzung wurde ein Antrag der Grünen gegen die Bejagung von ausgesetzten Fasanen diskutiert. Lediglich die KPÖ und die antragstellenden Grünen unterstützten diese wichtige Initiative gegen unnötiges Tierleid. ÖVP, SPÖ und FPÖ stellten sich geschlossen hinter die umstrittene Fasanenjagd – mit weitestgehend schlechten Argumenten.

Seit vielen Jahren steht die Fasanenjagd in der Steiermark in der Kritik. Erst massive Proteste durch den VGT und letztendlich ein Prozess gegen eine Jagdgesellschaft in Thal bei Graz (wo man über Jahrzehnte etwa 1.500 Fasane pro Jahr aussetze und während vier Jagden beinahe alle wieder abschoss) sorgten für Änderungen im Jagdgesetz. Obwohl sich ÖVP und auch SPÖ und FPÖ lange Zeit dagegen wehrten, wurde 2016 eine Jagdgesetznovelle und eine neue Fasan- und Rebhuhnnovelle beschlossen. Sie sollte das grausame Treiben der Vergangenheit beenden.

Doch Tierschützer_innen kritisierten schon damals die Art der bevorstehenden Gesetzesänderungen. Spätestens im letzten Jagdjahr wurde offensichtlich, dass die gewünschte Verbesserung zumindest in einigen Revieren ausblieb. Auch 2017 wurden in der ganzen Steiermark mehr als 8000 Fasane ausgesetzt. 5000 wurden noch im selben Herbst – bevor die jungen Tiere sich überhaupt fortpflanzen konnten - wieder abgeschossen. Da mehr als 3000 Tiere als sogenanntes Fallwild auf andere Wege zu Tode kamen (z.B. im Straßenverkehr), kann zu recht behauptet werden, dass alle ausgesetzten Tiere nun wieder tot sind.

„Es ist die berechtigte Befürchtung, dass im kommenden Sommer wieder genauso viele Tiere ausgesetzt und im Herbst wieder getötet werden. Und im Jahr darauf dasselbe, und im folgenden Jahr auch, und so weiter. Das soll Bestandesstütze sein?“, fragt sich David Richter vom VGT Steiermark.

In der Landtagssitzung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass Übertretungen doch einfach anzuzeigen wären. VGT-Kampagnenleiter David Richter dazu: „Die Übertretungen schon nach dem alten Gesetz in Thal wurden jahrelang ohne Änderungen angezeigt. Auch in den letzten Jahren hat der VGT immer wieder Reviere angezeigt, wo teils hunderte Fasane ausgesetzt und im Herbst in mehreren Jagden wieder unzählige Tiere getötet wurden."

Die Kritik aus dem Landtagsantrag der Grünen geht in dieselbe Richtung: Man müsse die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Übertretungen erschwert werden – und wenn sie passieren, müssen sie ermittelbar und zu ahnden sein. Dazu Richter: „In einem Fall eines Reviers im Bezirk Leibnitz wurden wir nach der Anzeige nach Beweisen der genauen Zahl nach Geschlecht der ausgesetzten Tiere gefragt. Wie sollen Anzeigende – z.B. Anrainer_innen – diese Zahlen haben? Im Verdachtsfall sollten diese eigentlich von der Behörde ermittelt werden. So wird das Anzeigen von möglichen Übertretungen erschwert.“

Kritische Stimmen aus dem Tierschutz bezeichnet der zuständige Landesrat Johann Seitinger (ÖVP) als „militant“. Er und SPÖ-Abgeordneter Johannes Schwarz sehen die Novelle von 2016 als „Vernunftweg“ – dennoch bleiben sie einen Grund für das Töten der Fasane noch vor der ersten Fortpflanzung schuldig. „Das liegt daran, dass es einfach keinen gibt, außer, dass die Jäger_innen eben auf Fasane schießen wollen“, erklärt Richter. „Um einen Bestand nachhaltig zu stützen, muss nach dem Auswildern natürlich mindestens ein Winter und eine Fortpflanzungsperiode abgewartet werden. Erst dann weiß man, wie sehr sich der Bestand durch das Auswildern und andere Maßnahmen erholen konnte.“

Besonders weit hergeholt muteten die Aussagen von FPÖ-Abgeordneten Gerald Deutschmann an, der behauptete, niemand tue mehr für die Wildtiere und die Natur als die Jäger_innen. „Wenn dem so ist, dann dürften die Jäger_innen einer Abschaffung der Jagd auf Zuchttiere bzw. einer Gesetzesänderung, wonach nicht mehr im Jahr des Aussetzens bejagt werden darf, nicht entgegenstehen. Aus Tierschutzsicht gibt es keinen Grund für ein Aussetzen und das nur wenige Wochen später stattfindende Abschießen der Tiere,“ kommentiert Richter.

Der VGT hält an dem Vorschlag fest, dass ausgesetzte Tiere in dem Revier des Aussetzens im selben und im folgenden Jagdjahr nicht bejagt werden dürfen. Es ist eine absolute Kompromiss-Lösung, die redliche Jäger_innen eigentlich nicht ablehnen können. Steirischer VGT-Kampagnenleiter David Richter wird dazu in den nächsten Wochen im Petitionsausschuss des Landtages vorsprechen. Viele hundert Unterschriften konnten seit Ende Herbst dazu gesammelt werden.

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