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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.12.2019)

Leibnitz, am 03.12.2019

Leibnitz: Massenabschuss von Fasanenhennen

VGT fordert dringende Konsequenzen gegen Jagdvergehen

Die Jagd gilt als Notwendigkeit, um das Gleichgewicht in der Natur zu erhalten. Deneben erlaubt das steirische Jagdrecht das Aussetzen von Fasanen zur Bestandstütze. Doch Tierschützer_innen konnten vergangenes Wochenende dokumentieren, dass das erste nicht stimmt und das zweite absolut nicht ernstgenommen wird.

Haufen erschossener Fasanenhennen

Bei einer Fasanentreibjagd im Bezirk Leibnitz wurden mehrere Haufen von erschossenen Fasanenhennen gefunden. Die Körper der Tiere waren in einem Maisfeld und in einem angrenzenden Wald augenscheinlich versteckt, berichtet VGT-Kampagnenleiter David Richter. Bei den im Vorjahr beobachteten Jagden wurden die erschossenen Tiere – Hähne und Hennen gemischt – am Wegrand abgelegt. Dieses Mal scheint es, als hätte man die Hennen vor uns Tierschützer_innen verstecken wollen. Dazu passte auch das Verhalten einiger Jagdteilnehmer_innen, die beim Erscheinen von David Richter die Hennen schnell wegtrugen. Offenbar wollte man nicht, dass die toten weiblichen Tiere dokumentiert werden.

Hat die Jagd etwas zu verbergen?

Das Aussetzen und darauffolgende Bejagen von Fasanen steht schon länger in der Kritik. Besonders das Töten von Hennen empört aber nicht nur Tierschützer_innen. Bereits Anfang des Jahres stellte der Landtag Steiermark in einem Bericht fest, dass eine starke Bejagung von Hennen „eindeutig der Intention von Auswilderungsprojekten“ widerspricht: Jagd auf gezüchtete Tiere. Tatsächlich scheint dies aber die Praxis in mindestens zwei Leibnitzer Revieren zu sein, wie am vergangenen Wochenende beobachtet wurde.

Ich vermute, dass die verantwortlichen Jäger_innen in diesen Revieren genau wissen, dass ihre Jagd weder ethisch legitim noch waidgerecht ist. Wir sind sogar der Meinung, dass sie gegen das Jagdgesetz verstößt!, so David Richter, der bereits seit Jahren das Thema Fasanenjagd bearbeitet.

Vages Gesetz und fehlender behördlicher Wille

Verboten ist das Töten der weiblichen Tiere nur indirekt: Fasane dürfen nur zur Bestandstütze ausgewildert werden. Doch werden die weiblichen Tiere wenige Wochen nach dem Aussetzen erschossen, können sie sich kein einziges Mal fortpflanzen. Die Bestandsstütze und der Arterhalt durch das Aussetzen wird damit völlig ad absurdum geführt. In Kärnten ist das Abschießen von Fasanenhennen grundsätzlich verboten. Und auch im Burgenland bahnt sich eine erhoffte Gesetzesänderung an, die das Aussetzen von jeglichen Wildtieren nur mehr nach Bewilligung der Landesregierung erlauben wird. Das wurde auch schon in Salzburg und Vorarlberg erreicht! Wir sehen eindeutig jeden Herbst aufs Neue, dass das Steiermärkische Jagdgesetz Fasane nicht ausreichend schützt, so Richter. Doch unsere Anzeigen – egal wie umfangreich die Beweislage war – wurden bisher kaum beachtet.

David Richter und der VGT fordern die Politik und die zuständigen Behörden dazu auf, Konsequenzen zu ziehen. Es braucht eine Änderung des Jagdgesetzes – die Novelle von 2016 hat nun in mehreren Jagdsaisonen bewiesen, dass sie das Aussetzen zum reinen Zweck der Jagd nicht verhindert hat. Die ÖVP, FPÖ und SPÖ, die diese Novelle verteidigt haben, müssen sich nun endlich entscheiden: wollen sie das Abschießen von männlichen wie weiblichen Zuchtfasanen weiterhin dulden, oder ein Gesetz entwerfen, das dies endgültig verhindert.

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