Salzburger Landesrat Schwaiger wortbrüchig: Fütterungsausnahme für Jagdgatter - vgt

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Salzburger Landesrat Schwaiger wortbrüchig: Fütterungsausnahme für Jagdgatter

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2020)

Salzburg, 04.03.2020

Geplante Fütterungsverordnung sieht 200 Tage pro Jahr Ausnahme für Mayr-Melnhof Gatter vor! - Fallenfang mit Abzugseisen erlaubt, Abschusserlaubnisse für seltene Raufußhühner

Die Salzburger Landesregierung hat geplante Verordnungen zur Jagd in Begutachtung gegeben. Der VGT kritisiert, dass mit der Fütterungsverordnung das Versprechen von Landesrat Josef Schwaiger gebrochen werden soll, dass innerhalb des Jagdgatters von Mayr-Melnhof nicht in größerem Ausmaß gefüttert werden darf, als außerhalb. Auf diese Weise, so Landesrat Schwaiger damals, würde sichergestellt, dass die Wildtierpopulationen im Jagdgatter nicht größer sind, als in der freien Wildbahn. Die Tiere müssten sich im Prinzip von der vorhandenen Natur ernähren können. Doch in der geplanten Fütterungsverordnung sieht § 1 (5) vor, dass es für das Jagdgatter Mayr-Melnhof eine Ausnahme geben soll: auf Antrag kann bis zu 200 Tage pro Jagdjahr gefüttert werden. Zusätzlich sieht § 2 vor, dass im Jagdgatter Mayr-Melnhof zumindest alle 100 ha eine Wildschweinfütterung angelegt werden muss, und dass Frischlingsrechen eingebaut werden sollen, um die gezielte Fütterung sicher zu stellen.

Weiters kritisiert der VGT, dass mit der neuen Wildfallenverordnung sogenannte Abzugseisen erlaubt sind. Diese Eisen bestehen, wie mittelalterliche Foltergeräte, aus überdimensionalen Bügeln, die beim Abzug von Futter in Fallenmitte mit einer Kraft von 180 kg zusammenkrachen. Vorgesehen mag sein, dass damit Füchse getötet werden, doch in vielen Fällen kommt es nur zu grauenhaften Verletzungen, auch an Hunden, Katzen und sogar Menschen. Zusätzlich sieht die Schonzeitenverordnung den Goldschakal als jagdbares Wild vor, und es werden Abschüsse für seltene Raufußhühner wie Auerhähne, Birkhähne, Rackelhähne und Haselhähne, aber auch für ökologisch sehr wichtige Kleine Beutegreifer und Waldschnepfen, nicht wirkungsvoll eingeschränkt. Die Begründung für die Jagd auf diese Tiere ist nur die Tradition und der Spaß, dabei sollte sich die Jagd an Ökologie und Tierschutz orientieren.

Unter den Verordnungen fehlt eine, die aber bereits seit 2006 laut EU-Recht erlassen hätte werden müssen: eine Verordnung zum Schutz der Amphibien im Natura 2000 Gebiet Antheringer Au, in dem Mayr-Melnhof sein Jagdgatter betreibt. Zwei Fachgutachten der Salzburger Landesregierung fordern ganz klar eine Schließung des Gatters. Doch offenbar hat man auf höchster Ebene beschlossen, diese hoch bezahlten Vorschläge zu ignorieren und gegen EU-Recht Mayr-Melnhof auch keine Natura 2000 Auflagen zu machen.

Zur Stellungnahme des VGT

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Was geht hier in Salzburg eigentlich vor? Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaft ein Urteil des Wiener Verwaltungsgerichtshofs ignoriert, laut dem Mayr-Melnhof einen Tierschützer verletzt, ihm rechtswidrig eine Kamera mit Gewalt entwendet, dann vor Gericht als Zeuge gelogen und ein Beweismittel gefälscht hat. Das Jagdgatter Mayr-Melnhof ist auch noch das einzige Österreichs, das ohne Änderung bis in alle Ewigkeit weiter betrieben werden darf. Und dafür sagt die Landesregierung im Vorfeld die Unwahrheit, ignoriert ihre eigenen beiden Fachgutachten und bricht EU-Recht. Alles offenbar nur, um einem Oligarchen zu gefallen, der scheinbar großen politischen Einfluss hat.

Eigene Stellungnahme abgeben!

Die Frist für eine eigene Stellungnahme ist abgelaufen.

Sie können aber weiterhin Emails an LR Dipl.-Ing. Dr. Josef Schwaiger senden, und Ihre Kritik zu den geplanten Verordnungen kundtun: schwaiger@salzburg.gv.at

Betreff: „Stellungnahme zu den in Begutachtung befindlichen Verordnungen der Salzburger Landesregierung zur Jagd (Schonzeiten-Verordnung, Wildfütterungsverordnung, Abschussrichtlinienverordnung und Wildfallenverordnung)“

Wenn Sie keine eigene Stellungnahme abgeben möchten, können Sie sich der Stellungnahme des VGT anschließen.

Schreiben Sie dazu in die Mail: „Ich schließe mich der Stelllungnahme des VGT vollinhaltlich an“ und fügen Sie der Mail die Stellungnahme des VGT als Anhang oder Link bei. Betreff bitte wie oben beschrieben.

Den Gesetzesentwurf zum Jagdgesetz können Sie hier lesen.

Vielen Dank!

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