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Tafel droht Erschießen freilaufender Hunde an: StA anerkennt, dass das Nötigung ist

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (28.04.2020)

Tirol, 28.04.2020

Allerdings, so die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige durch den VGT-Obmann, stünde die Tafel in selten frequentiertem Gebiet und richte sich an niemanden konkret: Einstellung

Nachdem der VGT-Obmann Martin Balluch am 16. Dezember 2019 in der Gemeinde Kirchdorf in Tirol einen Jagdaufseher aufgrund einer Tafel mit dem Wortlaut „Freilaufende Hunde werden erschossen!“ wegen Nötigung angezeigt hat, stellt die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun dazu fest, dass der ausgeforschte Jäger diese Tafel 2013 mit „latentem Vorsatz“ aufgehängt und damit eine Nötigung begangen habe. Allerdings sei diese Nötigung von geringem Störwert, weil die Tafel in einem selten frequentierten Gebiet aufgehängt worden sei, und weil sie sich an niemanden konkret richte. Deshalb ist das Verfahren eingestellt worden. Abgesehen davon habe der Beschuldigte die Tafel bereits entfernt. Er habe sich nichts dabei gedacht und niemanden nötigen wollen. Der Beschuldigte gab auch zu, dass es in der Region seit langem keine wildernden Hunde mehr gegeben habe.

Damit ist jedenfalls staatlicherseits festgestellt, dass eine Tafel, auf der unzweideutig der Abschuss eines Hundes durch den Revierjäger angedroht wird, wenn der Hund abseits von Wegen oder freilaufend angetroffen wird, eine Nötigung und damit auch eine rechtswidrige gefährliche Drohung darstellt. Der VGT ruft nun alle Wanderer dazu auf, derartige Tafeln sofort zur Anzeige zu bringen. Der ständigen Bedrohung durch die Jägerschaft, dass einem der Hund erschossen wird, wenn man mit ihm wandert, muss endlich effektiv entgegen getreten werden. Hunde sind Familienangehörige. Die Bestimmungen zum Hundeabschuss in den Jagdgesetzen sind völlig anachronistisch und haben in der heutigen Zeit keinen Platz. Der VGT fordert von den Bundesländern, in den jeweiligen Jagdgesetzen den Abschuss von Hunden gänzlich zu untersagen.

VGT-Obmann Martin Balluch, der beim Spaziergang mit seinem Hund auf dieses Schild gestoßen war: Es freut mich zu hören, dass die Staatsanwaltschaft diese Tafel für eine Nötigung hält, auch wenn das Verfahren eingestellt wurde. Immerhin ist diese Tafel nun entfernt und der Jäger wird sich hüten, eine gleich oder ähnlich lautende Tafel erneut aufzuhängen. Dabei trifft man derartige Tafeln häufig an, wenn man wandern geht. Ich hoffe, dass dieser Vorfall dazu führt, dass nun überall solche Tafeln entfernt werden. Die Drohung, den Hund einer Familie einfach so abzuschießen, ist keine Kleinigkeit. Der Tod eines Familienhundes ist, insbesondere für Kinder, ein schweres Trauma, das lange nachwirkt und nicht leicht überwunden werden kann.

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