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Jetzt: OGH hebt nun auch alle medienrechtlichen Zahlungsverpflichtungen des VGT auf

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.06.2020)

Wien, 05.06.2020

Die 90 minütige öffentliche Verhandlung zu den medienrechtlichen Entschädigungsanträgen von Mayr-Melnhof gegen den VGT-Obmann Martin Balluch ist gerade zuende gegangen.

Ab 2016 hat Maximilian Mayr-Melnhof, der wegen seinem Jagdgatter in Salzburg ins Visier der bundesweiten Kampagne des VGT gegen die Gatterjagd gekommen ist, eine Reihe von Prozessen gegen den VGT und insbesondere seinen Obmann losgetreten, von denen er nur in einem vermeintlich erfolgreich war, der jetzt zur Disposition stand: medienrechtliche Entschädigungsanträge und strafrechtliche Privatanklagen wegen Kommentaren auf Facebookseiten, die er – fälschlich – dem VGT-Obmann zuordnete. Die Verpflichtung zur Zahlung der astronomischen Entschädigungshöhe von anfänglich € 45.000, später auf € 36.000 reduziert, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) heute in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die strafrechtlichen Verurteilungen waren zwischenzeitlich bereits Ende Februar 2020 vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben worden. Alle bereits rechtskräftigen Freisprüche und Antragsabweisungen bleiben bestehen. Damit wird der Prozess nur noch hinsichtlich eines kleineren strittigen Teils am Landesgericht Salzburg in einem dritten Rechtsgang erneut verhandelt. Ein weiterer Etappensieg des VGT und seines Obmanns.

Hintergrund dieses von Mayr-Melnhof betriebenen Prozesses war die Veröffentlichung seiner Gräueltaten an Tieren, die der VGT dem Gatterjägermeister aus Salzburg vorgeworfen hat. Die dadurch ausgelöste Empörung in der Öffentlichkeit nutzte Mayr-Melnhof für seine Entschädigungsanträge und Privatanklagen. Seine Strategie dabei war, die berechtigte Empörung gegen seine Gräueltaten als eine persönliche Vendetta gegen ihn darzustellen. Damit kam er in Salzburg durch, biss sich aber am OGH die Zähne aus.

VGT-Obmann Martin Balluch ist erfreut: Kein Mensch hat bisher von einer Entschädigungszahlung wegen Beleidigung in dieser Höhe gehört. Und noch dazu aufgrund von anonymen Kommentaren auf einer privaten Facebookseite, auf die ich keinen Zugriff habe. Eine Tierschützerin wurde von einem Jäger auf Kamera ins Gesicht geschlagen und erhielt lediglich € 300 Schmerzensgeld. Soll ein Schlag ins Gesicht 100 Mal weniger schlimm sein, als Beleidigungen auf Facebook? Erfreulich, dass der OGH das ebenfalls so einschätzt. Für Mayr-Melnhof ist es wahrscheinlich neu, dass sich jemand seinen Klagen widersetzt. Vielleicht lernt er daraus, dass man mit blindwütigen Klagen nicht jede Kritik an seinem Umgang mit Tieren mundtot machen kann.

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