Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.10.2020)
Eisenstadt, am 20.10.2020Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Doskozil: warum sollen Jagdgatter bleiben?
VGT appelliert an Landeshauptmann, nachdem Landesrat Schneemann, Landtagspräsidentin Dunst und Landeshauptmannstellvertreterin Eisenkopf nicht gesprächsbereit sind
Auf den Webseiten von Landeshauptmann Doskozil, Landesrat Schneemann, Landtagspräsidentin Dunst und Landeshauptmannstellvertreterin Eisenkopf steht, dass jedes Email an sie beantwortet werde, und dass sie auch zu persönlichen Gesprächen bereit sind, wenn jemand ein Anliegen hat. Der VGT-Obmann Martin Balluch hat alle vier angeschrieben und nachgefragt, warum das vor 3 ½ Jahren beschlossene Gesetz, das die Auflösung der bestehenden Jagdgatter vorschreibt, jetzt aufgehoben werden soll, aber überhaupt keine Antwort erhalten. Bei einer zufälligen Begegnung mit Landtagspräsidentin Dunst meinte diese lediglich „Kein Kommentar“. Und auch auf telefonische Anfragen wurde bisher nur gemeint, dass die Damen und Herren keine Zeit hätten. Daher appelliert der VGT nun an Landeshauptmann Doskozil persönlich. Hier soll ein sehr gutes Gesetz, das einen neuen Tierschutzstandard eingeführt hat, und das von der SPÖ einstimmig beschlossen worden ist, ersatzlos und ohne erkennbare sachliche Begründung aufgehoben werden. Und niemand aus der Landesregierung ist bereit, diesen Schritt zu begründen!
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, bitte sprechen Sie ein Machtwort. Es kann doch nicht sein, dass die Landesregierung wortbrüchig wird. Dieses Gatterjagdverbot ist zwischen 2015-2017 zwischen allen Beteiligten ausverhandelt worden und war ein Kompromiss, dem alle zugestimmt haben. Was ist der sachliche Grund, diesen Kompromiss jetzt wieder zu kippen? Und falls es diesen Grund nicht gibt, dann beenden Sie bitte den Spuk, Herr Landeshauptmann, und die Unsicherheit. Man kann doch nicht nach Zuruf aus dem ehemaligen Adel und heutigen Großgrundbesitz einfach ein Gesetz aufheben, ohne dafür einen nachvollziehbaren, objektiven Grund zu haben! Noch dazu eine sozialdemokratische Alleinregierung, die doch hoffentlich ein anderes Wählerklientel hat. Und umso mehr nicht, wenn es sich bei der Aufhebung um die Nivellierung eines nun seit Jahren etablierten Tierschutzstandards handelt.