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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.10.2020)

Eisenstadt, am 29.10.2020

Gatterjagdverbot: SPÖ-Landesgeschäftsführer Fürst bezichtigt VGT der Propagandalüge

Die Wahrheit: LH Doskozil, LR Schneemann, Landtagspräsidentin Dunst und LH-Stellvertreterin Eisenkopf verweigern jedes Gespräch mit dem VGT

Die Gatterjagd ist „Ballern im Bordell“, schrieb die Tageszeitung „Die Presse“ am 28. 11. 2014, und weiter: „Viel weiter kann die Ökonomisierung der Jagd auf Kosten der Gesellschaft und der Tierwelt nicht gehen. Die Jagdlust hinter Zäunen: vom Über-den-Haufen-Schießen in Flatrate-Wildgattern.“ „Die Jägerschaft ist ja dumm“, zitiert der Falter den Jäger Karl Liechtenstein am 9. März 2016, und lässt ihn erzählen, warum die Gatterjagd eine Tierquälerei ist. Und die Jagdzeitschrift Waidwerk schreibt in ihrer Ausgabe vom April 2011 über das ethische Selbstverständnis der Jagd: „Jagd kann es nur in freier Wildbahn, nicht aber in umfriedeten Gebieten (Zaun, Mauer usw.) geben“. Und dennoch will die SPÖ-Regierung im Burgenland das bereits beschlossene Gatterjagdverbot wieder aufheben und zur Freude der wenigen reichen Großgrundbesitzer_innen, darunter die Stiftung Esterhazy, die Gatterjagd für immer zulassen! Als einziges Bundesland Österreichs!

Esterhazy hatte bis zum Beginn der Kampagne des VGT gegen die Gatterjagd die Preisliste für Abschüsse im eigenen Jagdgatter im Netz stehen: Männliche Rothirsche mit großem Geweih kann man, je nach Geweihgröße, für 670 bis 22.000 Euro haben. Kapitale Wildschweineber gibt es für 2.300 bis 4.500 Euro. Und für Muffelwidder muss man 900 bis 4.000 Euro hinlegen. Ein lukratives Geschäft also, das man sicher gerne weiterführen würde. Wenn da nicht das Gatterjagdverbot von 2017 wäre, das eine Auflösung auch des Jagdgatters Esterhazy bis 2023 vorsieht. Und genau diese Auflösungsbestimmung soll jetzt ohne jeden sachlichen Grund ersatzlos gestrichen werden.

Kein Wunder, dass die SPÖ-Spitze nicht bereit ist, mit dem VGT darüber zu diskutieren, weder persönlich noch per Email. LH Doskozil, LR Schneemann, Landtagspräsidentin Dunst und LH-Stellvertreterin Eisenkopf haben alle abgewunken. SPÖ-Landesgeschäftsführer Fürst wirft dem VGT diesbezüglich vor, Propagandalügen zu verbreiten. Er sei vom VGT nie angerufen, allerdings angeschrieben worden, habe nur leider bisher aus zeitlichen Gründen nicht antworten können. Aber auch er bleibt Antworten auf sämtliche Fragen schuldig. Stattdessen behauptet Fürst allen Ernstes, Treibjagden wären im Jagdgatter verboten, man dürfe offenbar nur Ansitzabschüsse an 5 Tagen im Jahr tätigen. Diese Behauptung ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und zeugt von totaler Unkenntnis der Gatterjagd, oder ist eine vorsätzliche Lüge.

Faktum ist:

  • Das Jagdgesetz erlaubt die Treibjagd im Gatter an 5 Tagen im Jahr, aber Ansitz- und Pirschjagden sind an jedem Tag des Jahres erlaubt.
  • In den Jagdgattern im Burgenland werden jeweils deutlich mehr als 100 Tiere pro Gatter und Jahr geschossen. Das wäre mit 5 Ansitzjagden pro Jahr und ohne Treibjagd niemals zu bewerkstelligen.
  • Das Jagdgatter Esterhazy wird nicht so eine detaillierte Preisliste veröffentlichen, wenn lediglich 5 Mal im Jahr dort auf ein Tier geschossen werden dürfte.
  • Die abgeschlossene Population von Tieren im Gatter würde rasch genetisch degenerieren, wenn nicht immer wieder neue Zuchttiere hinzugefügt werden. Das ist im Jagdgesetz auch als Bestandsstütze erlaubt. Es geht hier also mit Sicherheit nicht um eine natürliche Reproduktion, wie die Landesregierung durchklingen lässt.
  • Die einzige tiergerechte Vorgangsweise ist das Beibehalten des bestehenden Gatterjagdverbots samt Auflösungsbestimmung, und der Abbau aller Zäune bis 2023. Die SPÖ-Regierung der Stadt Wien hat sich genau diesem Weg verschrieben und das ehemalige Jagdgatter Lainzer Tiergarten praktisch bereits aufgelöst.

Es wäre im Sinne einer seriösen Politik eigentlich notwendig, dass sich die Landesregierung einer öffentlichen Diskussion dieser Fakten stellt und nicht eindeutig falsche Unwahrheiten verbreitet.

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