Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.11.2020)
Wien, am 01.11.2020Gatterjagdverbot Burgenland: bereits zweite Treibjagd in dieser Saison im Jagdgatter Strem
Laut Erklärungen zum Gatterjagdverbot 2017 war die SPÖ damals der Meinung, die Gatterjagd ist tierschutzfachlich und jagdethisch nicht zu rechtfertigen; jetzt plötzlich doch wieder?
SPÖ-Landesgeschäftsführer Fürst glaubt, Treibjagden im Jagdgatter sind verboten. Dabei haben Mittwoch und Freitag letzter Woche die (vermutlich) ersten beiden Treibjagden der Saison im Jagdgatter Strem stattgefunden. Und es werden sicherlich noch viel mehr werden. Doch bemerkenswert sind nicht nur diese Lüge von Fürst und zahlreiche andere Unwahrheiten, die die SPÖ momentan zur Gatterjagd verbreitet. Bemerkenswert ist auch die Kehrtwendung der SPÖ innerhalb von 3 ½ Jahren in ihren eigenen Worten:
Im März 2017 beschloss die SPÖ einstimmig das Gatterjagdverbot und begründete das in einer an das Gesetz angehängten, offiziellen Erklärung mit den Worten: Die naturnahe, nachhaltige Jagd auf freilebendes Wild wird noch mehr in den Mittelpunkt gestellt. Der Gesellschaft soll durch dieses Gesetz […] vermittelt werden, dass Jagd nur im Einklang mit der Natur stattfinden kann. […] Eine Bewilligung [von Jagdgattern] nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich. Um hier auch dem Tierschutz gerecht zu werden, werden die Bestimmungen angepasst […], um dem Tierschutzgedanken damit besser Rechnung zu tragen und damit eine höhere Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erreichen. […] Gemäß Abs. 3 werden umfriedete Eigenjagdgebiete mit dem 1. Februar 2023 aufgelassen. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Jagd in umfriedeten Eigenjagdgebieten nicht nur kritisch gesehen wird, sondern auch aus tierschutzfachlicher und jagdethischer Sicht nicht vertretbar erscheint.
Die jetzt geplante Aufhebung des Gatterjagdverbots enthält folgende vielsagende offizielle Erklärung: Auf Grund der geltenden Bestimmungen wird bei umfriedeten Eigenjagdgebieten in rechtskräftige Bewilligungen eingegriffen und somit auch in die Rechtskraft von Bescheiden.
Wie wahr, wie wahr. Nur ist das auch vollkommen legal und verfassungskonform, wie sowohl der Verfassungsdienst der Landesregierung, als auch ein Gutachten eines von der Landesregierung beauftragten Verfassungsrechtlers festgestellt haben.
Und dann kommt die tiefsinnigste Erklärung, die jemals von einer Landesregierung für die Aufhebung eines von ihr vorher beschlossenen Gesetzes vorgebracht wurde: Mit dem zu bewilligenden Betrieb des umfriedeten Eigenjagdgebietes soll gewährleistet werden, dass bereits bestehende umfriedete Eigenjagdgebiete weiterhin betrieben werden können.
Man stutzt und staunt. Und liest es noch einmal. Aber auch nach dem zehnten Mal ergibt es keinen Sinn!
Wer ein von ihm selbst beschlossenes Gesetz mit so einer Null-Begründung 3 ½ Jahre später ersatzlos wieder aufhebt, hat den wahren Grund zu verbergen. Und dieser Grund ist so offensichtlich und leicht einzusehen, dass er hier nicht weiter erwähnt werden muss. Nur soviel: die Jagdgatter, die nach diesem Gesetz plötzlich wieder für immer betrieben werden dürfen, gehören Esterhazy, Mensdorff-Pouilly, Draskovich und co.