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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.12.2020)

Eisenstadt, am 03.12.2020

VGT stellt Lügen der Bgld. SPÖ-Regierung zur Aufhebung des Gatterjagdverbots richtig

Unfassbar, mit was für miesen Tricks verschleiert werden soll, dass man einfach so die Gatterjagd wieder einführt, ohne einen Anlass oder eine sachliche Begründung zu haben!

In der Frage der Aufhebung des Gatterjagdverbots im Burgenland zeigt die SPÖ-Landesregierung genau jene verlogene und rückgratlose Haltung, die allgemein zu einer Politikverdrossenheit führt. Man will offensichtlich ganz gezielt die Öffentlichkeit falsch informieren und verunsichern, um dann ohne viel Widerstand Fakten zu schaffen. Tatsache ist und bleibt aber: es gibt momentan ein explizites Gatterjagdverbot im § 170 (3) des Jagdgesetzes, und dieses soll in der Novelle ersatzlos gestrichen werden. Ein massiver Rückschritt für Tierschutz und Wildökologie.

Kürzlich verbreitete Lügen der SPÖ dazu:

  • Treibjagden im Gatter würden verboten. Das stimmt überhaupt nicht. Anfangs hat die SPÖ sogar behauptet, dass Treibjagden im Jagdgatter bereits verboten wären. Als dann klar wurde, dass bereits wieder Treibjagden in Jagdgattern stattfinden, stellte man das nie richtig, sondern behauptete einfach, ab sofort würden Treibjagden im Gatter verboten. Im geplanten Gesetz steht allerdings, dass nach Vorlage eines Jagdkonzeptes sogar 5 Treibjagen pro Jahr und Gatter erlaubt sind.
  • Die geplante Novelle würde die strengste Regulierung von Jagdgattern in ganz Österreich sein, in der Steiermark z.B. gäbe es Wintergatter, in NÖ Wildgehege. Wiederum handelt es sich um einen ausgemachten Unsinn. In 6 von 9 Bundesländern in Österreich ist die Gatterjagd nicht nur verboten, es gibt dort auch keine Jagdgatter mehr. In Wintergattern wird überhaupt nicht gejagt und Wildgehege dienen der Erholung und der Wissenschaft, und nicht der Jagd. In Salzburg und in NÖ laufen die Übergangsfristen für die Jagdgatter 2027 und 2029 ab. Nur im Burgenland soll nicht nur die Gatterjagd samt Treibjagden für immer erlaubt bleiben, sondern auch die Anlieferung von weiteren kapitalen Wildtieren zum Abschuss ins Gatter, und die Möglichkeit, die Jagdgatter jederzeit zu vergrößern.
  • Das Gatterjagdverbot sei nur provisorisch gewesen. Wiederum falsch. Es gibt momentan noch eine Übergangsfrist für die Auflösung der Jagdgatter bis 1. Februar 2023. Das ist bei jeder neuen Tierschutzmaßnahme so, dass es Übergangfristen gibt, um den Umstieg zu erleichtern. Ein Fachgutachten der Landesregierung hat festgestellt, dass eine Übergangsfrist von 6 Jahren für die bestehenden Jagdgatter ausreicht, um Kompensationszahlungen zu vermeiden. Es handelt sich also nicht um ein Provisorium, sondern im Gegenteil, um eine rechtlich notwendige Maßnahme, wie das bei allen derartigen Gesetzen notwendig ist. Faktum ist, das Gatterjagdverbot im Burgenländischen Jagdgesetz ist seit 3 ½ Jahren fixiert und soll jetzt ersatzlos gestrichen werden.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Augenscheinlich fällt es der SPÖ-Landesregierung sehr schwer, zu erklären, dass sie die Gatterjagd wieder einführen will, und warum sie eine 180 Grad Kehrtwende in dieser Frage vollzogen hat. Und genau deshalb verweigert sie jedes Gespräch mit Kritiker:innen wie mir. Was sollte sie mir schon antworten? Es gibt keine sachliche Begründung, und keinen Anlass, und die Mehrheit ist dagegen, aber wir machen es trotzdem, äh, weil, äh. Ja, mir können sie die obigen Lügen nicht auftischen. Ich war in allen Bundesländern an vorderster Front in die Kampagne gegen die Gatterjagd beteiligt, ich habe über 100 Gatterjagden und die Vorgänge in Zuchtgattern dokumentiert. Die Sache war im Burgenland abgeschlossen – bis die Landesregierung unter Doskozil und Schneemann wortbrüchig wurde. Wir werden nicht ruhen, die Öffentlichkeit über diesen ausgemachten Skandal zu informieren. Noch ist das letzte Wort darüber nicht gesprochen!

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