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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.12.2020)

Eisenstadt, am 08.12.2020

SPÖ-Landesregierung lügt schon wieder dreist: Treibjagden im Gatter bleiben erlaubt!

Mit zig tausenden Euro Steuergeld Propaganda übers Jagdgesetz an die Haushalte im Burgenland geschickt, dazu die Lüge, die Treibjagd im Gatter würde verboten

Die Gatterjagd ist momentan noch verboten. Die SPÖ-Landesregierung will dieses Verbot, nämlich § 170 (3) Jagdgesetz, ersatzlos streichen. Das wird in einer neuen Broschüre der Landesregierung an die Haushalte im Burgenland, deren Versendung mehrere zig tausend Euro Steuergeld gekostet haben mag, als Tierschutzerfolg gefeiert. Keine Gatterjagd heißt auch keine Treibjagd im Gatter. Die SPÖ dagegen will die Gatterjagd wieder erlauben, und dazu neben der täglichen Ansitz- und Pirschjagd im Gatter auch 5 Mal pro Jahr und Gatter eine Treibjagd erlauben. Voraussetzung dafür ist lediglich die Vorlage eines Jagdkonzepts. Na, über diese Hürde werden wohl alle Gatterjagdbetreiber:innen stolpern. Die SPÖ schreibt wörtlich: „Bewegungsjagden in Jagdgattern werden verboten“. Eine faustdicke Lüge. Ohne klarem Gatterjagdverbot im Jagdgesetz wird die Gatterjagd genauso weitergehen, wie sie immer gelaufen ist, ohne den geringsten Abstrich.

Warum, muss man sich fragen, lügt die SPÖ so dreist? Warum verweigert sie jede Diskussion über die Gatterjagd? Warum beantwortet sie keinerlei Anfragen von NGOs? Warum nennt sie keinen Anlass und keine sachliche Begründung für ihr Vorhaben, das Gatterjagdverbot aufzuheben? Verhält sich so eine verantwortungsvolle Regierung? Ist das gelebte Demokratie? Ist das eine dialogische Demokratie? Die in manchen Medien aufgetauchte Ausrede, es könne ja ansonsten zu Klagen in Millionenhöhe gegen das Land kommen, wurden von der SPÖ nie bestätigt. Der Grund ist einfach: die SPÖ selbst hat ein Gutachten darüber in Auftrag gegeben, das mit der Aussage aufhorchen ließ, dass eine Übergangsfrist von 6 Jahren jede Kompensation ausschließt. Warum also dieser Schritt gegen eine klare Mehrheit in der Bevölkerung? Warum muss man die Bevölkerung dazu belügen? Dieser Fall stinkt, und zwar gewaltig. Es gab einen Deal mit Esterhazy, das ist Fakt. Es wird Zeit, dass die Landesregierung diesen Deal auf den Tisch legt und erklärt, was sie dem größten Gatterbetreiber des Burgenlands für sein Entgegenkommen geboten hat. Und wieso just zur selben Zeit das längst beschlossene Gatterjagdverbot wieder aufgehoben wird, mit einer Lex Esterhazy.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Die anständigen Bürger und Bürgerinnen in Österreich können einfach nicht glauben, dass eine Landesregierung sie so dreist belügt. Darauf baut die SPÖ, und hofft damit genügend Verwirrung zu stiften, um den Widerstand gegen ihr Tierschutzverbrechen, die Gatterjagd – so ziemlich der perverseste Umgang mit Tieren überhaupt – wieder zu einzuführen, zu schwächen. Leider kann man die Landesregierung dafür nicht auf Widerruf und Unterlassung klagen, sonst würde ich das sofort tun. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Regierung nicht einfach so lügt. Leider ist das, wie sich zeigt, eine falsche Voraussetzung. Wir brauchen eine Art Verbandsklagerecht gegen Lügen von Regierungen. Dann würden wir uns vor Gericht wieder sehen und Landesrat Schneemann könnte nicht mehr davon laufen, sondern müsste Rede und Antwort stehen. So ließe sich öffentlich klarstellen, was Sache ist. Jetzt sind wir vom Tierschutz darauf angewiesen, selbst an die Menschen heran zu treten. Aber genau das tun wir in voller Breite. Täglich finden im Burgenland momentan 5 öffentliche Versammlungen statt, in denen die Menschen über die Gatterjagd und die Lügen der Regierung aufgeklärt werden. Ich gehe davon aus, dass am 1. Februar 2023 alle Jagdgatter ihre Zäune entfernt haben werden.

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