Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.12.2020)
Eisenstadt, am 11.12.2020VGT hat nun offiziell der Landesregierung den Antrag auf Volksabstimmung angekündigt
Unterdessen fand im Jagdgatter bei Strem, Bezirk Güssing, die seit 1. Oktober bereits vierte Treibjagd statt – landlauf landab werden Unterschriften für die Volksabstimmung gesammelt
Die Burgenländische Landesverfassung in Kombination mit dem Volksabstimmungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, eine Veto-Volksabstimmung gegen einen Landtagsbeschluss zu erzwingen. Als erster Schritt sind dafür 1500 von wahlberechtigten Burgenländer:innen unterschriebene Anträge notwendig, die innerhalb von 7 Tagen ab Beschlussfassung abgegeben werden. Da gestern am frühen Nachmittag die SPÖ im Alleingang im Landtag die Aufhebung des Gatterjagdverbots beschlossen hat, tickt nun die Zeit, um über diesen Beschluss eine Volksabstimmung möglich zu machen. VGT-Obmann Balluch hat heute offiziell die Übergabe dieser 1500 Anträge für nächste Woche angekündigt.
Unterdessen fand im Jagdgatter bei Strem die vierte Treibjagd seit dem 1. Oktober statt. Die SPÖ-Regierung hatte verkündet, dass Treibjagden im Jagdgatter verboten würden. Doch der Wortlaut des Gesetzes sieht die Möglichkeit für 5 Treibjagden pro Jahr und Gatter vor. 5 Treibjagden in so kurzer Zeit auf dieselben Tiere im selben umzäunten Gelände sind eine furchtbare Tierquälerei. Aber auch die ganzjährig im Jagdgatter erlaubte Pirsch- und Ansitzjagd ist natürlich eine Perversion, weil gefangene Tiere gegen Geld einem Abschussspaß ausgesetzt werden. Eine mit Ökologie und Tierschutz verträgliche Sicht der Jagd, schließt ein derartiges „Ballern im Bordell“ aus.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Die SPÖ-Regierung, die ja die dialogische Demokratie angeblich so hoch hält und die Mitbestimmung der Bürger und Bürgerinnen wünscht, wird sich doch sicher freuen, wenn es zu einer Volksabstimmung über die Aufhebung des Gatterjagdverbots kommt. Gibt es eine direktere Möglichkeit der Mitbestimmung? Ich erwarte also, dass viele Mitglieder der SPÖ und insbesondere die Abgeordneten im Landtag unsere Anträge auch unterschreiben. Die SPÖ müsste ja sowieso erwarten, dass die Mehrheit bei der Volksabstimmung für die Aufhebung des Gatterjagdverbots ist, sonst hätte sie ja nicht so entscheiden dürfen. Wäre das nicht eine hervorragende Gelegenheit, den Tierschutzorganisationen zu beweisen, dass man ohne sie auskommt, dass die SPÖ und die Gatterjägerschaft die einzig echten Tierschützer:innen sind und dass Landesrat Schneemann Recht hatte, mit keiner NGO zu sprechen? Rücksichtslos und ohne Diskussion solche Entscheidungen zu treffen ist leicht. Jetzt sollte die SPÖ zu ihren großen Worten von Mitbestimmung stehen und das Volk auch entscheiden lassen.
Aufruf von VGT-Obmann Martin Balluch: