Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.01.2021)
Salzburg, am 18.01.2021Nach 5 Jahren Mayr-Melnhof Gatterjagd Prozess in Salzburg: Freispruch für den VGT
Auch der VGT-Obmann wurde in 71 von 127 Anklagepunkten freigesprochen, Schuldspruch wegen Anstiftung zu Beleidigungen – Urteil aber nicht rechtskräftig
In der Prozesslawine, die der Salzburger Gatterjägermeister Mayr-Melnhof gegen den VGT und insbesondere dessen Obmann Martin Balluch losgetreten hat, hat er bisher jedes einzelne Verfahren verloren. Übrig blieb nur die Privatanklage wegen Beleidigungen auf einer Facebookseite, die aber weder vom VGT noch von Balluch kontrolliert wird. Bei insgesamt 127 Beleidigungen wäre über € 100.000 Kränkungsgeld zu bezahlen. Letzten Freitag Nachmittag kam dieses Verfahren zum dritten Mal in die erste Instanz, nachdem der Oberste Gerichtshof das letzte Urteil aufgehoben hatte. Das Ergebnis: der VGT wurde vollkommen freigesprochen, bei Balluch wurde die Privatanklage bzgl. 71 der 127 angeblichen Beleidigungen zurückgewiesen. Für die restlichen Anklagepunkte wurde Balluch allerdings für schuldig befunden: € 7.200 Entschädigung und € 480 Strafe.
Als „Tierrechts-Trump“ und „Alleinherrscher“ hatte Mayr-Melnhofs Anwalt Balluch im Prozess bezeichnet. Und tatsächlich, der Richter übernahm das bereits vom Tierschutzprozess bekannte Narrativ. Balluch sei schuldig, obwohl er die Beleidigungen nachweislich nicht selbst verfasst hatte, weil er durch seine Kampagnenarbeit diese Beleidigungen sozusagen ausgelöst hätte. Selbst der Richter meinte, er betrete mit dieser Argumentation Neuland und sei neugierig, ob sie in der Instanz halte. Wenn ein Medieninhaber, z.B. der Betreiber einer Facebookseite, eine Beleidigung veröffentlicht, dann muss er dafür Entschädigung zahlen. Nur, wenn er selbst den Text geschrieben hat, wird er auch strafrechtlich verurteilt. In diesem Fall argumentiert der Richter, dass Balluch den Text zwar nicht geschrieben hat, aber durch sein Auftreten und seine Veröffentlichungen für die Beleidigungen verantwortlich sei. Ähnlich, wie im Tierschutzprozess argumentiert wurde, dass Balluch zwar selbst keinen Sachschaden z.B. bei Kleider Bauer angerichtet habe, aber durch seine Kampagne dafür verantwortlich sei. Im Tierschutzprozess hielt diese Argumentation nicht stand. Bei dieser Privatanklage wird darüber das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden haben.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Beim ersten Prozess vor 5 Jahren wurde ich noch zur Entschädigungszahlung von € 40.000 verurteilt. Jetzt sind es nur mehr € 7.200, und der Großteil der Anklagepunkte wurde abgewiesen. Doch gerecht ist dieses Urteil bei weitem nicht. Erstens bin ich nicht dafür verantwortlich, was unbekannte Andere irgendwo kommentieren. Und zweitens führt der Richter 18 Anlässe für Beleidigungen auf mich zurück, während selbst die Anklage nur 10 nennt. Wenn man das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs dazu ernst nimmt, dann müsste jedenfalls die strafrechtliche Verurteilung aufgehoben und die Entschädigungszahlung drastisch reduziert werden. Ich bin daher zuversichtlich. Erfreulich jedenfalls, dass die anderen ursprünglich 3 Mitangeklagten nun vollständig freigesprochen sind, nämlich zwei Tierschützerinnen und der VGT. Für die Tierschützerinnen musste Mayr-Melnhof bereits € 16.000 Anwaltskosten begleichen. Auch für den VGT werden hohe Kosten für ihn anfallen und selbst mir wird Mayr-Melnhof meinen Aufwand ersetzen müssen, weil ich in mehr Punkten freigesprochen als für schuldig befunden wurde.