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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.01.2021)

Schleedorf/Salzburg, am 22.01.2021

Hündin Kira von Jäger erschossen – Jetzt wehrt sich die Hundehalterin

Ende November des Vorjahres wurde die Hündin Kira von einem Jäger erschossen. In einem widersprüchlichen und unplausiblen Blogeintrag schildert Maximilian Mayr-Melnhof die Version der Jäger:innenschaft. Dagegen wehrt sich die Hundehalterin von Kira nun mit einer Richtigstellung.

Ende November des Vorjahres wurde die Hündin Kira von einem Jäger erschossen. Der VGT berichtete. Wie ein Blutfleck auf einem öffentlichen Weg und Schleifspuren in ein angrenzendes Feld hinein belegen, dürfte Kira auf besagtem Weg erschossen und dann in ein Feld gezerrt worden sein. Vermutlich, um eine Straftat zu verschleiern, weil der Abschuss von Hunden auf öffentlichen Wegen klar illegal ist.

Petition gegen das Abschießen von Haustieren

Zwischenzeitlich hat der Landesjägermeister von Salzburg, Maximilian Mayr-Melnhof, die Version des Jägers mittels Blogeintrag veröffentlicht (Wer ist hier Opfer). Diese ist jedoch an mehreren Stellen widersprüchlich und unplausibel und wirft einige Fragen auf. Insbesondere der Zeitraum, in dem Kira laut dieser Schilderung angeblich gewildert haben soll, ist unrealistisch lang. Es ist äußert unglaubwürdig, dass ein Hund drei Rehe über 20 bis 40 Minuten hinweg jagen soll, ohne sich merklich vom Fleck zu bewegen. Rehe flüchten nicht im Kreis, sondern immer weiter in eine Richtung von der Gefahrenquelle weg. Daher hätten sich Kira und die Rehe bei Eintreffen des Jägers bereits an einem gänzlich anderen Ort befinden müssen. Tatsächlich sind jedoch der Abschussort und der genannte Ort, an dem Kira ursprünglich beim Wildern gesichtet worden sein soll, in unmittelbarer Nähe zueinander.

Auf diesen und noch weitere Widersprüche geht die Hundehalterin von Kira nun in ihrer Richtigstellung ein:

Richtigstellung zum Artikel: Wer ist hier Opfer? von Hr. M.Mayr-Melnhof

Max Mayr-Melnhof:

Dennoch halte ich fest, dass das beeidete Jagdschutzorgan hier sachlich nach bestem Wissen entschieden und gesetzeskonform gehandelt hat.

Es kam nicht zum ersten Mal vor, dass Kira in diesem Revierteil sowie im Nachbarort Mattsee jagend angetroffen wurde. Ihrer Besitzerin ist dies auch bekannt, wie sie selbst in einem Telefonat bestätigte, sie führte sogar aus, dass sie den Hund des Öfteren in ihren Wald mitgenommen haben, um die Rehe auszutreiben. Mündliche Abmahnungen an die Familie, dass ihre Hündin Kira jagend angetroffen wurde und die Aufforderung besser auf sie aufzupassen gab es von Seiten der örtlichen Jägerschaft mehrmals.

Das Jagdgesetz sagt dazu:

Wildernde Hunde und Katzen §102

(1) Hunde, die außerhalb der Einwirkung ihres Halters im Jagdgebiet abseits von Häusern, öffentlichen Straßen und Wegen jagend angetroffen werden, dürfen vom Jagdausübungsberechtigten getötet werden, wenn die Hunde

  1. wegen ihrer Konstitution eine ernstliche Gefahr für das Wild darstellen oder
  2. wiederholt unbeaufsichtigt im Wald herumstreifend angetroffen werden; sofern der Hundehalter bekannt oder leicht feststellbar ist, jedoch nur, wenn dieser vom Jagdausübungsberechtigten vorher schriftlich auf seine Verwahrungs- und Aufsichtspflicht hingewiesen wurde.

Anmerkungen:

  • Kira stellte aufgrund ihrer Konstitution keine ernsthafte Gefahr für das Wild dar, abgesehen davon war ich als Hundehalterin bekannt und sogar in der Nähe und ich wurde niemals – weder mündlich noch schriftlich – verwarnt.
  • Es wurde mit mir, als Besitzerin, kein Telefonat geführt.

Max Mayr-Melnhof:

Der Vorfall selbst ereignete sich am 23. November 2020. Kira wurde von einem Waldbesitzer und seiner Gattin im Revierteil Franzenhölzl-Goldberg gesichtet, wie sie bereits erschöpfte Rehe hetzte. Die beiden Waldbesitzer hatten kein Handy vor Ort und entschlossen sich nach Hause zu fahren. Dort angekommen riefen sie den Aufsichtsjäger um 15:08 Uhr an und informierten ihn über den Sachverhalt im Revierteil. Der Aufsichtsjäger seinerseits machte sich sofort auf den Weg, um sich selbst ein Bild zu machen. Als er nach zehn Minuten vor Ort ankam sah er Kira ganz knapp hinter drei Rehen herjagen.

Anmerkungen:

  • Kira war, als ich den Schuss um ca. 15:10 hörte maximal 10 – 12 Minuten aus meiner Sicht.
  • Der oben geschilderte Ablauf würde bedeuten, dass Kira ca. 45min! die Rehe gehetzt hätte, da man ja die Wegzeit zu Fuß zum Wohnhaus des Waldbesitzers einrechnen muss!

Max Mayr-Melnhof:

Trotz mehrmaligen Versuchen des Aufsichtsjägers, durch laute Pfiffe und Schreie, die Hündin Kira von den Rehen abzubringen, hetzte Kira die drei erschöpften Rehe weiter. Aus Sicht des Jagdaufsichtsorganes war davon auszugehen, dass Kira keinesfalls die Hetzjagd von sich aus beenden wird. Um schlimmes Tierleid an den drei gehetzten, erschöpften Rehen zu vermeiden und im Wissen, dass Kira bereits mehrmals jagend angetroffen wurde, entschied sich das Jagdaufsichtsorgan §102 des Salzburger Jagdrechtes anzuwenden. Kira wurde auf einer Wiese, zwischen zwei Waldstücken, erlegt.

Anmerkungen:

  • Der geschilderte Ablauf würde bedeuten, dass sich drei Rehe von einem kleinen Hund an einem stark frequentierten Nachmittag im Naturschutzgebiet mindestens 45min lang hetzen ließen, ohne sich von der besagten Wiese weg zu bewegen und niemand, außer dem Anrufer, konnte diesen Vorfall beobachten?
  • Kira wurde auf einem öffentlichen Weg erlegt, das beweist ein immer noch sichtbarer Blutfleck, und in die Wiese hinein gezogen, was durch fotografierte Schleifspuren belegbar ist.
  • Außerdem würde das bedeuten, dass der Jäger Kira in vollem Lauf (ca. 40km/h) mit Plattschuss getroffen hat?

Max Mayr-Melnhof:

Das Jagdaufsichtsorgan unternahm nach der Erlegung von Kira alle nötigen rechtlichen Schritte und verständigte sowohl die Polizei als auch den zuständigen Jagdleiter von sich aus. Die zuständigen Polizisten befanden sich gerade in Schleedorf, trafen innerhalb von zehn Minuten vor Ort ein und protokollierten den Sachverhalt. Kira wurde im Beisein der Polizisten und der Hundebesitzerin von der Wiese auf den Weg gezogen und dort abgelegt, um die Hündin anschließend besser verladen zu können. Daraus ergibt sich eine Schleifspur in der Wiese und ein Blutfleck am öffentlichen Weg. Der Vorfall wurde selbstverständlich der Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese klärte den Sachverhalt und stellte das Verfahren ein.

Anmerkungen:

  • Kira konnte zu diesem Zeitpunkt nicht auf den Weg, wo sich der Blutfleck befindet, gezogen werden, da dort das Fahrzeug des Jagdleiters stand. Abgesehen davon würde wohl kaum nach inzwischen ca. einer Stunde ein derartiger Blutfleck entstehen, der nach fast zwei Monaten noch sichtbar ist.
  • Man erkannte an den Schleifspuren eindeutig aufgrund der dort vorhandenen Maulwurfshügel, dass Kira in die Wiese hinein und nicht herausgezogen wurde.
  • Der Schluss liegt nahe, dass der Staatsanwaltschaft diese Fakten nicht übermittelt wurden, da ansonsten nicht erklärbar ist, warum das Verfahren eingestellt wurde.

Max Mayr-Melnhof:

Wir Jägerinnen und Jäger werden in dieser Causa öffentlich vorverurteilt. Dagegen verwehre ich mich in aller Form. Die Hunderasse Australian Shephard wurde für die Hütearbeit gezüchtet und gehört in die Hände von sportlich, aktiven Besitzern, die diese Rasse beschäftigen und auslasten können.

Anmerkungen:

  • …und darf laut Jagdgesetz nicht geschossen werden!!!
  • Weiß Herr Mayr-Melnhof, ob ich für diese Hunderasse sportlich genug bin?

Max Mayr-Melnhof:

Das von Kira durch Hetze verursachte unnötige Tierleid an den drei Rehen wird nicht erwähnt und interessiert auch niemanden. Vielleicht weil Wildtiere kein Naheverhältnis zu Menschen haben und die natürliche Distanz gewahrt ist. Eine derartige Hetzjagd verursacht bei Wildtieren einen enormen Energieverbrauch, der gerade in den Wintermonaten nur bedingt kompensiert werden kann und somit das Überleben gefährdet.

Anmerkungen:

  • Der Herr Landesjägermeister schreibt hier von unnötigem Tierleid durch Hetze eines anderen Tieres, wie es in der Natur normal ist. Wie verhält sich die Hetze der Rehe bei einer veranstalteten Treib- oder Gatterjagd?

Max Mayr-Melnhof:

Abschließend halte ich klar fest, dass nicht der Jäger am Tod dieses Hundes Schuld ist, sondern ausschließlich die Hundehalterin von Kira. Verdrehen von Tatsachen und nicht recherchierte Berichte ändern nichts an der Täter – Opfer Rolle.

Anmerkungen:

  • In dieser unglaublichen Stellungnahme wurde eine Meinung ohne jegliche Recherche veröffentlicht, die nicht den Tatsachen entspricht.
  • In diesem Zusammenhang von Schuld zu sprechen ist gelinde gesagt mehr als anmaßend! Es wird vom Leid der Rehe gesprochen. Ist dem Jäger bewusst, welches Leid er durch den Abschuss eines geliebten Haustieres verursacht?

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