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Hündin von Jäger erschossen – Warum musste Kira sterben?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.12.2020)

Schleedorf, Salzburg, 03.12.2020

Die Border Collie Hündin Kira wurde letzte Woche kaltblütig von einem Jäger erschossen, als sie sich auf einem öffentlichen Weg aufhielt. Der Leichnam dürfte im Anschluss noch in ein Feld gezerrt worden sein, wie Schleifspuren belegen.

Am Montag den 23. November wurde in Schleedorf die Border Collie Hündin Kira kaltblütig von einem Jäger erschossen. Kiras Hundehalterin war gerade mit Arbeiten in einem in ihrem Eigentum stehenden Waldgebiet beschäftigt, als sie zwei Schüsse hörte. Kira war zu diesem Zeitpunkt lediglich seit einigen Minuten aus ihrem Blickfeld verschwunden gewesen und befand sich bei Schussabgabe, wie rekonstruiert werden konnte, gerade auf einem öffentlichen Weg, welcher an das Waldgebiet angrenzt. Besonders perfide: Wie ein Blutfleck auf dem Weg und Schleifspuren in ein angrenzendes Feld hinein belegen, dürfte Kiras Leichnam nach der hinterhältigen Tat noch vom Weg hinein in das Feld gezerrt worden sein. Der Abschuss von Hunden auf öffentlichen Straßen und Wegen ist jedenfalls verboten, abseits von solchen ist ein Abschuss von Hunden durch Jäger:innen hingegen unter gewissen Voraussetzungen rechtlich zulässig.
 

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Wie Nachbar:innen und Anrainer:innen berichten, war Kira eine ausgesprochen liebevolle und gutmütige Hündin, welche für ihr sanftes Wesen geschätzt wurde. Auch war im Ort bekannt, wer Halterin von Kira war. Der Jäger hätte also leicht ein Gespräch mit der Halterin führen können, anstatt die Hündin gleich zu erschießen. Der Weg, auf dem Kira erschossen wurde, wird zudem häufig von Fußgänger:innen frequentiert und es gab keinen natürlichen Kugelfang, wodurch es auch zu weiteren Gefährdungen kommen hätte können. Schätzungen zufolge sollen in Österreich pro Jahr circa 30.000 Hunde und Katzen von Jäger:innen erschossen werden, Kira war eine von ihnen.

Dazu VGT-Rechtsexperte Michael Krumböck: Ganz unabhängig davon, ob in diesem konkreten Fall die rechtlichen Voraussetzungen für einen Abschuss von Kira gegeben waren oder nicht, ist ein Gesetz, welches den Abschuss von geliebten Familienmitgliedern - nichts anderes sind Hunde und Katzen heutzutage - erlaubt, nicht mehr zeitgemäß. Und weiter: Der VGT fordert daher ein ausnahmsloses Abschussverbot von Hunde und Katzen in sämtlichen Jagdgesetzen der neun Bundesländer.

Der Jäger wurde angezeigt. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird der VGT diesen selbstverständlich begleiten und darüber berichten.


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