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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.02.2021)

Eisenstadt, am 02.02.2021

Amt der Bgld Landesregierung bestätigt: Hürde für Volksabstimmung Gatterjagd genommen

Unterschriften gegen Gatterjagd auch aus jeder Gemeinde, in denen es Jagdgatter gibt – VGT sieht momentan noch Abhaltung der Volksabstimmung als unausweichlich an

Jetzt ist es offiziell: das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat nun bestätigt, dass mehr als 12.000 Unterschriften von für den Landtag wahlberechtigten Burgenländer:innen für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd innerhalb der Frist abgegeben worden sind. Damit muss die Landesregierung innerhalb von 4 Wochen den Beschluss zu einer Volksabstimmung fassen und dann innerhalb von weiteren 4 Wochen dem Landtag einen Termin für die Volksabstimmung zur Beschlussfassung vorlegen. Beim VGT sind mittlerweile über 26.000 Unterschriften für eine Volksabstimmung eingetroffen, die aber aufgrund dieses Umstandes nicht mehr der Landesregierung abgeben werden. Darunter sind Unterschriften von zahlreichen Personen in jeder Gemeinde, in der sich Jagdgatter befinden. Klar ist daher, dass auch die lokalen Anrainer:innen von Jagdgattern diese missbilligen.

Die Festlegung eines Termins zur Volksabstimmung müsste bis Ende März durchgeführt werden. Bis dahin will allerdings die Landesregierung ein neues Jagdgesetz beschließen, das wieder das Gatterjagdverbot von 2017 wörtlich übernimmt und das auch die Pflichtmitgliedschaft im Landesjagdverband weiterhin vorsieht. Doch nach Ansicht von Jurist:innen wird damit die Volksabstimmung nicht obsolet. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, die Volksabstimmung zurück zu ziehen. Und würde sie zurück gezogen, dann würde das Jagdgesetz vom 10. Dezember 2020 ohne Gatterjagdverbot und ohne Pflichtmitgliedschaft im Landesjagdverband in Kraft treten. Dasselbe gilt, wenn bei der Volksabstimmung mehrheitlich für das Gesetz vom 10. Dezember 2020 gestimmt wird. Mit anderen Worten: unter der gegebenen Gesetzeslage scheint eine Volksabstimmung unausweichlich zu sein.

VGT-Obmann Martin Balluch ist begeistert vom Erfolg der Volksabstimmungskampagne: Jetzt hat das Amt der Landesregierung offiziell bestätigt, dass wir mehr als 12.000 gültige Unterschriften abgegeben haben und eine Volksabstimmung somit stattfinden muss. Es gibt 171 Gemeinden und aus jeder einzelnen davon haben uns Unterschriften erreicht. Die Ablehnung der Gatterjagd ist quer durch das gesamte Burgenland Mehrheitsmeinung. Auch und insbesondere in jenen Gemeinden, in denen die Gatterjagden stattfinden.

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