Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.02.2021)
Eisenstadt, am 24.02.2021Burgenland: VGT zieht Volksabstimmung Gatterjagd zurück – Verbot versprochen
In einer Pressekonferenz heute mit Landesrat Schneemann und VGT-Obmann Balluch in Eisenstadt wurde der Deal besiegelt: am 4. März Beschluss Gatterjagdverbot im Landtag
Nachdem die Bgld. Landesregierung das von ihr selbst am 9. März 2017 erlassene Gatterjagdverbot am 10. Dezember 2020 wieder aufgehoben hatte, sammelte der VGT innerhalb von 6 Wochen mehr als 26.000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung gegen diese Aufhebung. Die Landesregierung reagierte, indem sie mit dem VGT in Verhandlungen trat. Man bot an, das Gatterjagdverbot von 2017 im selben Wortlaut wieder zu installieren, wenn die Volksabstimmung zurück gezogen wird. Am heutigen Tag erklärte Landesrat Leonhard Schneemann in einer Pressekonferenz öffentlich, dass die Landesregierung in der nächsten Landtagssitzung am 4. März 2021 ein entsprechendes Gesetz verabschieden werde. Daraufhin zog Daniela Noitz, die Bevollmächtigte für die Volksabstimmung, diese vor den Augen der Medien zurück. Das Amt der Landesregierung stempelte die Rückziehungserklärung und damit war der Deal besiegelt. Es wird keine Volksabstimmung geben und dafür wird das Gatterjagdverbot von 2017 wortwörtlich wieder gesetzlich verankert.
Rechtsexpert:innen waren sich bis zuletzt nicht einig, ob eine Rückziehung der Volksabstimmung überhaupt rechtlich möglich ist. Doch der Verfassungsdienst des Landes erklärte dazu, dass jeder der 26.000 Anträge auf eine Volksabstimmung, der unterschrieben worden war, die Bestimmung enthielt, dass Frau Noitz bevollmächtigt wird, im Namen der Antragsteller:innen zu handeln. Und diese Bevollmächtigung würde auch die Möglichkeit umfassen, den Antrag auf Volksabstimmung zurück zu ziehen. Es gibt allerdings für einen derartigen Schritt noch keinen Präzedenzfall in Österreich. Wenn das Gatterjagdverbot von 2017 am 4. März reinstalliert wird, dann tritt es ca. 8 Wochen später in Kraft, wenn die Veröffentlichung im Landesgesetzblatt erfolgt ist. In dieser Zeit bis dahin ist das Gatterjagdverbot aber wieder aufgehoben, weil durch die Zurückziehung der Volksabstimmung das Gesetz vom 10. Dezember 2020 doch in Kraft tritt. Für die nächsten etwa 9 Wochen wird es also kein Gatterjagdverbot im Burgenland geben, bevor diese Jagdform dann endgültig mit Übergangsfrist bis 1. Februar 2023 in den Mistkübel der Geschichte wandert.
VGT-Obmann Martin Balluch sprach auf der heutigen Pressekonferenz: Wenn man das Für und Wider abwägt, dann ist die Lösung, wie wir sie jetzt zusammen mit der Landesregierung gefunden haben, für alle Beteiligten die Beste. Das Gatterjagdverbot wird wieder installiert und wir ersparen uns die Volksabstimmung. Dafür müssen wir aber der Landesregierung vertrauen, dass sie sich an ihr Wort hält. Ich hoffe das können wir. Am 4. März werden wir die Landtagssitzung genau verfolgen und die SPÖ zur Rechenschaft ziehen, sollte sie wortbrüchig werden!