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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.04.2021)

Salzburg, am 02.04.2021

Maximilian Mayr-Melnhof wegen Lügen vor Gericht strafrechtlich angeklagt!

Hintergrund ist, dass Mayr-Melnhof am 20. 11. 2017 laut Urteil des Landesverwaltungsgerichts einen Tierschützer rechtswidrig verletzt und ihm mit Gewalt eine Kamera entwendet hat

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hätte das Verfahren gegen Maximilian Mayr-Melnhof eigentlich einstellen wollen, musste erst vom Landesgericht Salzburg zur Fortführung der Ermittlungen gezwungen werden. Jetzt wurde tatsächlich Anklage erhoben. Maximilian Mayr-Melnhof wird im Strafantrag vorgeworfen, dass er als Zeuge vor Gericht gelogen hatte, als er im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg aussagen musste. Das Landesverwaltungsgericht stellte damals mittlerweile rechtskräftig fest, dass Mayr-Melnhof einen Tierschützer anlässlich einer seiner Gatterjagden rechtswidrig festgenommen, ihn rechtswidrig verletzt und ihm rechtswidrig mit Gewalt eine Kamera entwendet hatte. Zusätzlich steht in diesem Urteil, dass Mayr-Melnhof vor Gericht gelogen und ein Beweismittel fingiert hatte, um seine Schuld zu vertuschen. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Mayr-Melnhof wegen Raub, Körperverletzung, Nötigung und Lügen vor Gericht wurde von der Staatsanwaltschaft mit fadenscheinigen Gründen eingestellt. Der Fortführungsantrag des Opfers war nach Ansicht des Landesgerichts Salzburg nicht fristgerecht, mit Ausnahme jener zum Vorwurf der Falschaussage. Diesbezüglich bestätigte das Gericht aber, dass eine Anklage erhoben werden sollte. Die Anklageerhebung ist jetzt erfolgt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hatte sein Urteil auf eine überzeugende Indizienkette gegründet. So hatte ein Jagdkollege von Mayr-Melnhof den Tierschützer die gesamte Zeit über von seinem Auto aus beobachtet und vor Gericht versichert, dass er lediglich von außen in das Jagdgatter gefilmt hatte und nie auf einem Überstieg war. Mayr-Melnhof selbst hat seine Aussage auf einen Überstieg bezogen, der nachweislich über 600 m vom letztendlichen Tatort entfernt ist. Zusätzlich hatte der Tierschützer nur an der linken Hand einen Handschuh an, um mit der rechten Hand die Kamera zu halten. Mayr-Melnhof aber behauptete, der Tierschützer hätte nie eine Kamera gehabt. Und laut Videoaufzeichnung verließ Mayr-Melnhof um 10:01 Uhr den Tatort, während die Polizei laut Protokoll um 10:02 Uhr am Tatort eintraf. Mayr-Melnhof hatte keinen anderen Grund, den Tatort bei Eintreffen der Polizei fluchtartig zu verlassen, außer er wollte die mit Gewalt entwendete Kamera des Tierschützers in Sicherheit bringen. All das bewog das Landesverwaltungsgericht zu seinem Urteil, dass Mayr-Melnhof diese Gewalttat verübt hat. Ein weiteres Indiz lieferte Mayr-Melnhof kürzlich selbst: er zog seine Privatanklage gegen den VGT-Obmann, der damals in einer Presseaussendung die Gewalttat von Mayr-Melnhof in klaren Worten angeprangert hatte, lieber zurück.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Dass ich noch auf meine alten Tage erleben darf, dass Maximilian Mayr-Melnhof am Landesgericht in Salzburg auf der Anklagebank sitzt, hätte ich nicht mehr erwartet. Wer erlebt, in welcher Weise dieser Mensch an Salzburger Gerichten hofiert wird, kann sich keine Gerechtigkeit erwarten. Unfassbar ist ja, dass das Landesverwaltungsgericht eindeutig festgestellt hat, dass Mayr-Melnhof rechtswidrig mit Gewalt einen Tierschützer verletzt und ihm eine Kamera entwendet hatte, aber angeklagt wird er lediglich wegen der diesbezüglichen Falschaussage vor Gericht, und nicht wegen Raub und Körperverletzung. Dennoch ist diese Anklage ein kleiner Lichtblick in dieser unrühmlichen Saga, die kein gutes Licht auf die Salzburger Justiz wirft!

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