Alle Fasane getötet - jetzt wird wieder ausgesetzt - vgt

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Alle Fasane getötet - jetzt wird wieder ausgesetzt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.06.2021)

Graz, 29.06.2021

VGT-Petition wird im Steirischen Landtag bearbeitet

Abschießen und Aussetzen: an dieser sinnlosen Tierquälerei an Fasanen hat sich in den letzten Jahrzehnten bei der steirischen Jagd kaum etwas verändert. Tierschutzvereine erkennen eine illegale Praxis bei der Fasanenjagd, für die Behörden scheint jedoch alles in Ordnung zu sein. Heute (29.6.) wird im Petitionsausschuss des steiermärkischen Landtages eine Unterschriftenaktion des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN zu diesem Thema diskutiert.

Das steirische Jagdgesetz erlaubt seit Jahren das Aussetzen von Fasanen explizit nur zur Stütze des Bestandes. Sinngemäß sollen Fasane ausgewildert werden, damit die zu Jagdzwecken eingeführte Art nicht ausstirbt. Völlig ungeniert finden aber in den gleichen Gebieten, wo Jahr für Jahr hunderte Fasane ausgesetzt werden, Monate später Massenabschüsse statt. Kein Wunder also, dass der Bestand an Fasanen jedes Jahr "gestützt" werden muss, wenn beinahe alle Tiere abgeknallt werden.

Es ist offensichtlich, dass die Fasane ausgesetzt werden, damit die Jäger und Jägerinnen mehr Spaß am Abschießen haben können, sagt David Richter vom VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, der seit Jahren das Treiben beobachtet und dokumentiert. Das ist aber eigentlich illegal. Und weiter: Wir haben Unterschriften gesammelt, um den Gesetzgeber aufzufordern, die Richtlinien unmissverständlich klar zu formulieren, damit die offensichtliche Missinterprätation des Gesetzes verunmöglicht wird.

Denn: das Aussetzen wird von den Bezirksjägermeister:innen im Auftrag der_des jeweiligen Bezirkshauptmannes/hauptfrau genehmigt. Und der Abschuss bei einer hohen Zahl an Tieren ist nicht verboten. Aber die Kombination Aussetzen mit dem Ziel des Abschusses ist illegal. Wir fordern die Gesetzgeber auf, das Aussetzen zu reglementieren und nur zuzulassen, wenn eine ökologische Notwendigkeit besteht. Folglich muss das Abschießen untersagt werden, falls ein höherer Bestand gewünscht ist.

David Richter abschließend: Die Bevölkerung hat kein Verständnis für solche Tierqual-Spielchen der steirischen Jäger:innenschaft. Im Burgenland beispielsweise ist das Aussetzen vollkommen verboten, weil ökologisch nicht notwendig. Wir fordern die Gesetzgebung auf, dem illegalen Treiben in der Steiermark durch sinnvolle Gesetzesänderungen ein Ende zu setzen.

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