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Strafprozess gegen Maximilian Mayr-Melnhof beginnt am 2. September am LG Salzburg

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.08.2021)

Wien, 31.08.2021

Anklage wegen falscher Beweisaussage aufgrund seiner vom Landesverwaltungsgericht Salzburg bestätigten Gewalttaten vom 20. 11. 2017 gegen 2 Tierschützer.

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat alle Fakten erhoben, alle Zeug:innen befragt und kam zum eindeutigen Ergebnis: Maximilian Mayr-Melnhof hat am 20. 11. 2017 einen Tierschützer rechtswidrig an der Hand verletzt und ihm mit Gewalt die Kamera entwendet. Diese musste nach einem weiteren Gerichtsverfahren von der BH Salzburg Umgebung ersetzt werden. Zusätzlich stellte das Landesverwaltungsgericht Salzburg fest, dass Mayr-Melnhof vor Gericht gelogen und sogar ein Beweismittel zu fälschen versucht hat. Der zuständige Richter persönlich hat danach Mayr-Melnhof wegen falscher Beweisaussage angezeigt. Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts ist in der Berufung vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden. Landesjägermeister und Jagdgatterbetreiber Mayr-Melnhof wird nun am 2. September 2021 der Prozess gemacht:

Prozessbeginn:
13 Uhr, Donnerstag 2. September 2021,
Saal 201, Landesgericht Salzburg, Rudolfsplatz 2

Der Weg zu dieser Anklage war allerdings erstaunlich kompliziert. Die Anzeige gegen Mayr-Melnhof wurde von der zuständigen Staatsanwältin zunächst 2 Jahre liegen gelassen und dann mangels subjektiver Tatseite eingestellt. Der Antrag der Opfer auf Begründung dieser Einstellung wurde von der Staatsanwaltschaft Salzburg geflissentlich ignoriert. Dadurch verzögerte sich der Fortführungsantrag und wurde vom Landesgericht Salzburg wegen Fristüberschreitung zurückgewiesen. Nur jener Fortführungsantrag, der die Falschaussage vor Gericht betraf, befand sich noch innerhalb der Frist und deshalb ordnete das Gericht nur in diesem Punkt die Anklage an. Diese wird jetzt am kommenden Donnerstag verhandelt.

VGT-Obmann Martin Balluch kommentiert: Die Beweislage, dass Mayr-Melnhof den Tierschützer verletzt und ihm mit Gewalt die Kamera entwendet hat, ist absolut erdrückend. Sie reicht von einem Zeugen aus der Jägerschaft, der Mayr-Melnhof diametral widerspricht, über durch eine Videoaufnahme bewiesen falsche Angaben von Mayr-Melnhof über den Tatort und die Flucht von Mayr-Melnhof 1 Minute bevor die Polizei ankam sowie weitere Indizien, bis zum gesunden Menschenverstand in Gesamtbetrachtung der Situation. Ein richtiger Skandal ist, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg das Verfahren eingestellt hat, aber mit voller Vehemenz gegen die Tierschützer ermittelt. Wie unfassbar einseitig die Staatsanwaltschaft agiert, zeigt sich darin, dass das Landesgericht Salzburg letztlich die Staatsanwaltschaft zur Anklage zwingen musste. Wie oft passiert denn so etwas! Die Parteilichkeit der Staatsanwaltschaft Salzburg in Sachen Mayr-Melnhof ist für einen Rechtsstaat unwürdig und sollte jedenfalls von der Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht werden. Das vom Verwaltungsgerichtshof bestätigte Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg war klar und unmissverständlich: Mayr-Melnhof hat rechtswidrig und mit Gewalt einen Tierschützer verletzt und ihm die Kamera entwendet. Aber die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein!

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