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Ausgesetzt zum Abschuss: VGT fordert ernsthaftes Verbot und Kontrolle!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.11.2021)

Graz, 09.11.2021

Thematisierung des sinnloses Gemetzels an Fasanen und Enten heute im steirischen Landtag

Jahr für Jahr werden steiermarkweit tausende Jungfasane "ausgewildert". Die offizielle Begründung ist die Bestandsstütze. Gleichzeitig werden aber jedes Jahr tausende Fasane in genau den Gebieten von Jägerinnen und Jägern erschossen, in denen nur wenige Monate zuvor Tiere ausgesetzt wurden. Das ist sinnlose Tierquälerei und muss klar und eindeutig gesetzlich untersagt werden.

Die breite Bevölkerung ist dagegen, die meisten Jägerinnen und Jäger auch. Aber die "Schießer:innen" setzen sich oftmals über die gesetzlichen oder logischen Regeln hinweg. Fasanen- und Ententreibjagden sind ein weit verbreitetes Übel in der Steiermark. Da hilft es nichts, dass die Gesetzgebung Alibi-Vorgaben macht, die schön klingen, aber an dem sinnlosen Aussetzen und Töten nichts ändern.

Das Tierschutzgesetz verbietet das Quälen und Töten ohne vernünftigen Grund. Die Jagd wird jedoch vom Tierschutzgesetz nicht reglementiert, deshalb ist es gang und gäbe, dass jedes Jahr im Juli tausende Fasane aus den Zuchtanlagen geholt und in von Jäger:innen in so bezeichnete "Auswilderungsbiotope" kommen. In diesen umzäunten Bereichen wachsen die gleichaltrigen Tiere artwidrig ohne Eltern auf. Zwar können die Fasane die Zäune überfliegen, mittels Futterstellen sind die heranwachsenden "Schießbudenfiguren" aber an das Jagdgebiet gebunden. Ab Mitte Oktober kommt es zu den Treibjagden, wo meist 20-30 Jäger:innen stehengelassene Maisfelder oder kleinere Waldstückchen durchkämmen und die fliehenden Fasane erschießen. Es ist in der Steiermark gesetzlich erlaubt, sogar die weiblichen Tiere zu töten. Sie brauchen nicht für Nachwuchs zu sorgen, die Fasane für die nächste Jagdsaison werden ohnehin wieder ausgesetzt.

Kontrollen gefordert

Auch Enten werden ab September massiv beschossen, oftmals mehrmals innerhalb weniger Wochen an der gleichen Stelle. Eigentlich ist das Aussetzen von Enten zur Bejagung verboten, es ist aber ein offenes Geheimnis, dass das trotzdem praktiziert wird. Kontrollen brauchen die Gesetzesbrecher:innen wohl nicht zu fürchten, es interessiert sich offensichtlich niemand für dieses Tierleid.

Heute Thematisierung im steirischen Landtag

Im heutigen Petitionsausschuss wird eine vom VGT eingebrachte Petition besprochen. Gefordert wird, das leichtfertige Aussetzen von Fasanen gesetzlich zu erschweren. So soll das Land - wie bei den Enten seit wenigen Jahren der Fall - eine Genehmigung für das Aus"Wildern" von Fasanen erteilen müssen, bevor ausgesetzt wird.

David Richter vom VGT Steiermark dazu: Seit vielen Jahren beobachte und dokumentiere ich Treibjagden auf Fasane und Enten. Jedes Jahr aufs Neue muss ich sehen, wie Fasane aufgezogen werden, um dann im Herbst gnadenlos abgeschossen zu werden, männliche wie weibliche Tiere. Es ist offensichtlich, dass das Aussetzen der Erhöhung des Jagdspaßes dient. Deshalb fordern wir im Namen des absoluten Großteils der steirischen Bevölkerung eine massive Einschränkung und Kontrolle der Jagden auf Fasane und Enten!

Pressefotos honorarfrei (Copyright: VGT.at)

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