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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.12.2021)

Innsbruck, am 03.12.2021

Landesverwaltungsgericht Tirol hebt Wolf-Abschussbescheid als rechtswidrig auf!

Nach einer Beschwerde von WWF und Ökobüro hat das Gericht nun die Ansicht von Umwelt- und Tierschutzorganisationen bestätigt: der Abschussbescheid ist EU rechtswidrig

Zuerst wurde von der Tiroler Landesregierung ein anonymes Fachgremium geschaffen, von dem es hieß, es werde sich penibel an EU-Recht halten. Doch die erste Handlung dieses Gremiums war ein Abschussbescheid für einen Wolf, der angeblich für 59 Risse von Almtieren verantwortlich wäre. In Wahrheit konnten ihm nur 9 Risse zugeordnet werden. Risse, im übrigen, von Tieren, die überhaupt nicht vor dem Wolf geschützt wurden. In Österreich treibt man Schafe zumeist ohne Unterstand auf die Almen und überlässt sie dort einfach sich selbst, um sie nach 3 bis 4 Monaten wieder abzuholen. Und dann wundert man sich, dass bis zu 10 % in dieser Zeit gestorben sind. Und zwar nicht durch den Wolf, sondern durch Wetterunbill und Krankheiten. Es handelt sich immerhin um Haustiere, die da rücksichtslos der freien Natur im Hochgebirge ausgesetzt werden. Mit Almhaltung im engeren Sinn, also mit Behirtung und täglicher Aufsicht, hat das gar nichts zu tun. Von den über 5.000 auf Almen verstorbenen Schafen pro Jahr waren zuletzt lediglich 9 von einem Wolf gerissen worden. Und trotzdem wurde per Bescheid dessen Abschuss verfügt, allerdings so undifferenziert und so spät nach dem letzten Riss, dass klar ist, dass hier der nächstbeste Wolf erschossen würde, und nicht der Verursacher der Risse.

Gegen diesen Bescheid haben WWF und Ökobüro eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol eingebracht. Das Gericht hob den Bescheid auf, weil es als erwiesen angesehen wurde, dass mit diesem Bescheid völlig undifferenziert Jagd auf irgendeinen Wolf gemacht werden soll, offenbar um den Blutdurst der Jägerschaft und der Schafhalter:innen zu befriedigen. Das ist eindeutig EU rechtswidrig, da es keinerlei Bemühungen gab, gelindere Maßnahmen einzusetzen. So war keines der Schafe mit Herdenschutzmaßnahmen vor dem Wolf geschützt. Dass eine Behirtung und ein Nachtpferch den Wolf abhalten, beweisen 3 Projekte in Tirol, bei denen mehrere Almen zusammengelegt wurden. Hirten und Nachtpferche haben die Todesfälle unter den Schafen drastisch reduziert. Auf diesen Almen gab es auch keinen einzigen Wolfsriss. Ähnliche Erfahrungen werden mit behirteten Almen auch in Slowenien und Rumänien gemacht, wo zahlreiche etablierte Wolfsrudel leben und die Almwirtschaft dennoch ungebrochen weitergeht.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Aus welchem Grund ist man in Österreich nicht in der Lage, mit dem Wolf umzugehen? Warum reagieren die Behörden in Kärnten, Tirol oder Salzburg so hysterisch und erlassen EU rechtswidrige Abschussbescheide? Warum nimmt man sich an den Nachbarländern wie Slowenien kein Beispiel, wo es immer Wölfe und Almwirtschaft gemeinsam gegeben hat? Slowenien ist so groß wie Niederösterreich, hat eine höhere Bevölkerungsdichte und gleichzeitig 13 Wolfsrudel mit über 100 Individuen. Warum geht es dort und nicht bei uns? Es ist erfreulich, dass das Landesverwaltungsgericht dem rechtswidrigen Vorgehen der Behörden einen Riegel vorgeschoben hat. Doch statt sich endlich an die Gesetze zu halten, versucht die Landesregierung in Oberösterreich, den Umweltverbänden das so wichtige Klagsrecht zu nehmen, also den Rechtsstaat zu unterminieren. Der Wolf zeigt auf, wie dünn der Rechtsstaat in Österreich tatsächlich ist und wie schnell sogar Landesregierungen rechtswidrig vorgehen, wenn ihre Klientel das nur vehement genug fordert.

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