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Verfolgung irreführender Tierprodukt-Werbung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.04.2022)

Wien, 21.04.2022

Der VGT deckt seit Langem Missstände in der Tierhaltung auf. Eine neue EU-Richtlinie sollte es uns künftig auch ermöglichen, rechtlich gegen irreführende Werbung vorzugehen.

Die EU hat im Jahr 2020 eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher erlassen, die Österreich bis Ende des Jahres 2022 in nationales Recht umsetzen muss. Inhalt dieser Richtlinie ist – in Bezug auf den Tierschutz insbesondere – dass bestimmte qualifizierte Einrichtungen vor den nationalen Gerichten Klage erheben können, um bestimmte EU-Verbraucherrechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen.

In Österreich gibt es seitens des Lebensmittelhandels und der Fleischindustrie die unehrliche und unethische Angewohnheit, Tierhaltungen als art- oder tierschutzgerecht darzustellen. Mit anderen Worten: In der Werbung wird es so dargestellt, als wäre das Schweindi glücklich und die Kühe würden auf den Weiden herumlaufen. Die Wahrheit ist eine andere, wie beispielhaft anhand unserer vielen Aufdeckungen erkennbar ist.

Zum Zweck der Nahrungsproduktion gehaltene Tiere leiden in Österreich in der Regel ungemein. Die Industrie suggeriert dagegen, dass alles in Ordnung wäre und führt damit Konsument:innen in die Irre. Viele Fleischesser:innen wissen gar nicht, für welches Tierleid sie mitverantwortlich sind.

Gegen diese irreführende Praxis gab es bis dato keine effektive rechtliche Handhabe. Wir hoffen nun, dass sich diese Praxis mit Hilfe der oben genannten Richtlinie ändern wird. Zu diesem Zweck sammeln und dokumentieren wir Fälle von irreführenden Praktiken der Fleischindustrie und des Lebensmittelhandels, fordern die jeweiligen Unternehmen auf, ihre irreführenden Praktiken zu unterlassen und informieren die Öffentlichkeit über unsere Ergebnisse.

Aufgrund unserer bisherigen Arbeit werden wir mit In-Kraft-Treten des österreichischen Gesetzes die Zuerkennung des Status einer qualifizierten Einrichtung beantragen, sodass wir Unternehmen, die Konsument:innen in die Irre führen und uneinsichtig bleiben, auch klagen können. Die Öffentlichkeit kann unsere diesbezügliche Arbeit unterstützen, indem sie uns solche Fälle von irreführender Werbung schickt.

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