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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.02.2023)

Innsbruck, am 09.02.2023

Wolfsausrottung beschlossen: Tiroler Landtag bricht offen und bewusst EU-Recht

Almhaltung und Wölfe seien unvereinbar – wie schaffen das dann die Schweiz, Slowenien, Kroatien, Rumänien, die Slowakei, Italien und Frankreich?

Gestern Nachmittag hat der Tiroler Landtag ganz bewusst und offen EU-Recht gebrochen. Sämtliche bisherigen Bescheide zum Abschuss von Wölfen sind durch das Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden, weil sie der so wichtigen Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie widersprochen haben. Sie waren also illegal. Die Anrufung des Gerichts war Umweltschutzverbänden möglich, weil das nach der Aarhus Konvention der EU für Bescheide vorgesehen ist. Es gibt aber keine Möglichkeit, Verordnungen von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen. Jedoch dürfen Verordnungen keine Spezialfälle betreffen, wie die Erlaubnis zur Tötung spezifischer Wölfe. Dafür gibt es die Bescheide. Und trotzdem hat der Tiroler Landtag jetzt einstimmig bis auf die Grünen eine Verordnung zum Abschuss von Wölfen erlassen, ausschließlich deswegen, weil dieses rechtswidrige Vorgehen niemand gerichtlich überprüfen lassen kann. Dabei ist dem Landtag sehr genau bewusst, dass diese Verordnung auch der Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie der EU widerspricht, die Österreich unterschrieben hat. Aber in Tirol san mir holt mir, und da bildet sich sogar die Landesregierung ein, rechtswidrig handeln zu können und Punkt.

Die Begründung für die rechtswidrige Maßnahme ist, dass sich Almhaltung und Wölfe widersprechen würden. Dabei sind Almhaltung und Wölfe in zahlreichen anderen Ländern immer schon nebeneinander möglich gewesen, wie in Slowenien, Kroatien, der Slowakei, Rumänien und Italien. Und in die Schweiz und nach Frankreich sind Wölfe über 10 Jahre vor Österreich eingewandert und in viel größerer Zahl vorhanden als hierzulande, und trotzdem werden sie nicht ausgerottet, wie das die Tiroler Landesregierung gestern verordnet hat.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, der seit Jahrzehnten Wölfen in anderen Ländern folgt und in ihren Revieren zeltet, dazu: Man muss sich für diese Landesregierung schämen. Fachlich falsch, vorsätzlich rechtswidrig und Tieren gegenüber sinnlos brutal, wie nicht aus unserer Zeit. Diese Verordnung erinnert an die dunklen Jahre, als man in Tirol ein Kopfgeld für getötete Giftschlangen auszahlte. Schafe im Hochgebirge ohne Behirtung und Nachtpferch auszusetzen, wie das seit Ende des 2. Weltkriegs – weltweit einzigartig – in Tirol üblich wurde, ist eine reine Tierquälerei und widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz, mit oder ohne Wolf. Dabei sind Behirtung und Nachtpferch überall in Tirol möglich. Aber weil diese Schutzmaßnahmen Geld kosten und dadurch die Profite aus der Schafhaltung reduzieren würden, will man in Wild-West-Manier hirnlos um sich ballern. Diese anachronistische Entscheidung wird von Tier- und Umweltschutzseite mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden, bis sich die Tiroler Landesregierung wieder der Zivilisation anschließt!

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