Teilen:

VGT begrüßt Herkunftskennzeichnung in Großküchen; Gastronomie leider nur freiwillig

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.03.2023)

Wien, 16.03.2023

Nicht vergessen werden darf allerdings, dass es im Tierschutz vor allem um die Haltungskennzeichnung geht, damit Konsument:innen informierte Kaufentscheidungen treffen können

Heute machen das Landwirtschafts- und das Tierschutzministerium gemeinsam eine neue Verordnung zur Herkunftskennzeichnung kund, die aber erst Anfang September 2023 in Kraft treten wird. Darin ist vorgesehen, dass alle Großküchen, aber nicht die Gemeinschaftsverpflegung bzw. Gastronomie, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung aller Tierprodukte, die durch ein gesetzlich anerkanntes Sicherungssystem oder ein externes Kontrollsystem garantiert wird, einführen müssen. Die entsprechenden Informationen über das Herkunftsland der Tierprodukte müssen leicht lesbar und gut sichtbar an die Konsument:innen gelangen. So weit, so gut. Allerdings ist die gesamte Gastronomie aus der Verpflichtung ausgenommen und kann diese Herkunftskennzeichnung lediglich freiwillig durchführen. Und zusätzlich fehlt natürlich die Haltungskennzeichnung, die für den Tierschutz besonders relevant ist. Ein Tierprodukt aus Österreich kann ja auch aus der miesesten Vollspaltenhaltung stammen. Andererseits ist die Herkunftskennzeichnung wesentlich, um Fortschritte im österreichischen Nutztierschutz abzusichern, sodass eine verpflichtend bessere Haltung, wenn sie denn kommt, nicht mehr so einfach durch ausländische Billigprodukte unterlaufen wird.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: Der Konflikt um eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung schwelt jetzt schon einige Jahre. Lobenswert, dass es jetzt zu einem ersten Schritt gekommen ist. Doch muss klar sein, dass wir hier nicht stehenbleiben dürfen. Letztlich muss auch die Gastronomie voll einbezogen werden, ob die Wirtschaftskammer will oder nicht. Das gilt insbesondere für eine Haltungskennzeichnung, sowohl für Supermärkte, als auch für Verarbeiter, Großküchen und die Gastronomie. Auf jedem Tierprodukt in Österreich muss klar deklariert sein, ob es sich um eine üble, konventionelle Tierfabrikshaltung oder eine deutlich bessere Tierwohlhaltung handelt. Diese Kennzeichnung muss leicht nachvollziehbar und gut kontrolliert sein. Nur dann können die Konsument:innen wirklich frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben. Nur dann besteht die Chance, echte Verbesserungen im Nutztierschutz vor ausländischer Billigkonkurrenz zu schützen!

18.11.2025, Niederösterreich

Aufdeckung: Unfassbare Misshandlungen in einer der größten Schweinefabriken Österreichs

VGT deckt Tierleid in AMA-Schweinemast und Zuchtbetrieb auf

18.11.2025, Bezirk Hollabrunn

Unfassbare Misshandlungen in einer der größten Schweinefabriken Österreichs

VGT deckt Tierleid in AMA-Schweinemast und Zuchtbetrieb auf

14.11.2025, Wien

End The Cage Age: Ihre Stimme für mehr Tierschutz

Noch bis 12. 12. 2025 können Sie an der öffentliche Befragung der EU zur Erneuerung der Tierschutzgesetzgebung teilnehmen. So funktionierts.

13.11.2025, Innsbruck

Ergebnisse einer Studie zur Wirkung von Tierschutzunterricht

Wirkt Tierschutzunterricht tatsächlich? Eine aktuelle Studie im Rahmen einer Masterarbeit im Fach Psychologie an der Universität Innsbruck hat genau das untersucht.

13.11.2025, Innsbruck

Neue Studie zur Wirkung von Tierschutzunterricht bei Kindern

Untersuchung zeigt signifikante Verbesserung der Einstellung gegenüber Tieren

13.11.2025, Burgenland

2 Jahre nach Gatterjagdverbot: Mensdorff-Pouilly betreibt illegales Jagdgatter

Tierschützer:innen haben jetzt Mensdorff-Pouilly bei einer Treibjagd im vollständig wilddicht eingezäunten, illegalen Jagdgatter überrascht – Anzeige!

12.11.2025, Wien

Schweine-Vollspaltenboden bleibt erlaubt – Protest heute: warum lügt die Regierung?

VGT erinnert Regierung an ihre politische Verantwortung, den Vollspaltenboden im Namen der großen Mehrheit der Bevölkerung wirklich zu verbieten und nicht die Wahrheit zu verdrehen

06.11.2025, St. Pölten

NÖ: Platzhalterdemos der ÖVP anlässlich ihres Bundesparteitages vor Gericht

Verfahren beweist: ÖVP ließ Pseudodemos anmelden, um VGT-Proteste gegen den Schweine-Vollspaltenboden zu verhindern, und Behördenvertreter spielte mit