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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.06.2023)

Wien, am 06.06.2023

Tierschutz ins Bundes-Jagdgesetz!

Ein wesentliches Anliegen der Kampagne für ein Bundestierschutzgesetz um das Jahr 2000 war, den Tierschutz auf ein neues Niveau zu heben.

Was eignet sich dafür besser, als wenn ein komplett neues Gesetz geschrieben werden muss? Und tatsächlich: als es dem VGT in einer intensiven Kampagne 2004 gelang, alle Parlamentsparteien durch massiven öffentlichen Druck für ein Bundestierschutzgesetz zu gewinnen, wurde jeder einzelne Aspekt des Umgangs mit Tieren neu verhandelt. Nur eines war immer klar: die Ausübung der Jagd musste aus dem Bundestierschutzgesetz ausgenommen werden. Der politische Einfluss der Jäger:innenschaft war zu groß.

Mittlerweile ist die Bevölkerung der Jagd gegenüber deutlich kritischer eingestellt. Jetzt kann man auch über Tierschutzbestimmungen in der Jagd sprechen. In der Praxis gibt es viele – legale – Tierquälereien bei der Jagdausübung. Das nun laufende Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert, viele dieser Missstände zu beenden:

Verbot der Gatterjagd
Die Jagd in eingezäunten Gattern auf gefangene gezüchtete Tiere ist in 6 von 9 Bundesländern verboten. Im Burgenland dürfen 3 Jagdgatter ihre Zäune stehen lassen und es darf weiter darin gejagt werden. Wenig überraschend gehören sie dem ehemaligen Adel: Mensdorff-Pouilly, Draskovich und Esterhazy. In Salzburg tritt ein Verbot der Gatterjagd 2027 in Kraft, betrifft aber nur Tiere, die in der Landwirtschaft keinen Schaden anrichten können. Welche für die Jagd interessanten Trophäenträger sind das nicht? Und in NÖ müssen bis 2029 alle bestehenden Jagdgatter in Wildgehege umgewidmet worden sein, die zwar offiziell nicht dem Zweck der Jagd dienen, aber natürlich bejagt werden.
Verbot des Aussetzens in Massentierhaltung gezüchteter Enten, Fasane und Rebhühner für die Jagd
Diese absurde Praxis wurde in 4 Bundesländern beendet. In Wien dürfte man diese Tiere zwar aussetzen, aber dann nicht bejagen. In der Steiermark ist nur das Aussetzen von Enten verboten, jenes von Fasanen und Rebhühnern feiert fröhliche Urständ. Und NÖ, OÖ und Kärnten sind in der Tierschutzsteinzeit stecken geblieben und erlauben Aussetzen und Abschießen dieser zahmen Zuchttiere ohne Einschränkung.
Schonzeiten für alle Tierarten
In vielen Bundesländern dürfen stillende Säugetiermütter ganzjährig bejagt werden. Stirbt so ein Tier, verhungern die Kinder qualvoll. Die Schonzeiten unterscheiden sich extrem von Bundesland zu Bundesland, für manche Tierarten wie Waschbär und Marderhund gibt es in keinem Bundesland Schonzeiten.
Verbot der Baujagd
Bei der Baujagd werden dressierte Hunde in den Fuchsbau geschickt, um dort die Fuchsmütter, die ihre Kinder verteidigen, anzugreifen und aus dem Bau zu treiben. Es kommt zum Kampf auf Leben und Tod unter der Erde. Sollte sich ein Dachs im Bau befinden, dann werden oft die angreifenden Hunde schwer verletzt.
Verbot der Fallenjagd
Die Fallenjagd ist eine anachronistische Tierquälerei, die längst abgestellt gehört. Auch wenn die Fallen sofort töten oder unversehrt fangen müssten, geschieht das oft nicht, u.a. weil andere Tiere als die gewünschte Art in die Falle geraten, deren Größe ganz anders ist. So stecken die Tiere oft mit den Pfoten fest, statt am Hals erwürgt zu werden.
Verbot der Ausbildung von Jagdhunden und Greifvögeln an lebenden Tieren
Für die Baujagd steckt man lebende Füchse in Kunstbauten, in die die auszubildenden Baujagdhunde geschickt werden. Zwar sind die Füchse durch ein Gitter von den Hunden getrennt, dennoch werden sie einer Todesangst ausgesetzt. Für die Wildschweinjagd wünscht man sich mutige Jagdhunde, die keine Angst vor diesen wehrhaften Tieren zeigen. Dafür gibt es zahme Wildschweine, die als Ausbildungsobjekte herhalten müssen.
Verbot der Tötung von Hunden und Katzen
In manchen Landesjagdgesetzen ist der Abschuss von Streunertieren sogar verpflichtend. Diese Bestimmungen stammen aus einer Zeit, in der es viele Streunerhunde gab und Hunde an Bauernhöfen keinen Familienanschluss hatten. Heute stirbt mit einem erschossenen Hund oder einer erschossenen Katze ein Familienmitglied, was insbesondere die Kinder dieser Familie schwer belastet. Den VGT erreichen ständig verzweifelte Anrufe betroffener Menschen.

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