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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.06.2023)

Wien, am 06.06.2023

Warum ein Bundes-Jagdgesetz?

Österreich ist ein kleines Land. Es ist völlig unverständlich, warum in jedem Bundesland verschiedene Vorschriften zum Umgang mit Tieren bei der Jagd gelten sollen.

So darf man am linken Ufer der Leitha gezüchtete Enten zum Abschuss aussetzen, aber am rechten Ufer ist es verboten. Ein paar weitere Beispiele:

  • Am Dreiländereck Steiermark – Burgenland – Niederösterreich treffen ganz verschiedene Regelungen zu Jagdgattern aufeinander. In der Steiermark ist die Gatterjagd verboten, im Burgenland nur noch in 3 Gattern der alten Eliten erlaubt, während in NÖ momentan noch über 70 Jagdgatter betrieben werden.
  • Auch das Aussetzen von Zuchttieren unterscheidet sich eklatant in diesem Dreiländereck: im Burgenland darf man weder Fasane noch Enten aussetzen, in der Steiermark nur Fasane aber keine Enten, und in NÖ sowohl Fasane als auch Enten.
  • Der Abschuss von Baummardern ist in Tirol verboten, in Vorarlberg 6 Monate pro Jahr erlaubt und in der Steiermark ganzjährig Tag und Nacht zulässig.
  • Stillende Wildschweinmamas darf man im Burgenland überhaupt nicht schießen, in Tirol und Vorarlberg immer, während das in Salzburg und Kärnten nur das halbe Jahr erlaubt ist.
  • Der Abschuss stillender Fuchsmütter ist in Wien nicht erlaubt, in NÖ, Burgenland und der Steiermark aber immer.

Es gäbe noch viele weitere Beispiele. Klar ist, jedes Tier hat überall in Österreich das Recht auf den gleichen Schutz. Gerade unterschiedliche Landschaften sind ein Argument für ein Bundes-Jagdgesetz, das auf regionale Unterschiede Rücksicht nehmen könnte. Das Landesjagdgesetz in NÖ dagegen gilt für das Weinviertel und das Marchfeld genauso wie für das Waldviertel und das Hochgebirge um den Schneeberg.

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