VGT-Obmann stellt Kärntner LH-Vize Martin Gruber Fragen zur Alm“haltung“ Schafe - vgt

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VGT-Obmann stellt Kärntner LH-Vize Martin Gruber Fragen zur Alm“haltung“ Schafe

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.06.2023)

Klagenfurt, 19.06.2023

Welcher Wolf reißt Schafe, die behirtet sind und in einem Nachtpferch stehen? Wer ist schuld, wenn Schafhalter:innen ihre Haustiere nicht ausreichend schützen?

Nach der Anzeige gegen Schafhalter:innen im Bezirk Hermagor durch VGT-Obmann DDr. Martin Balluch wegen Tierquälerei, weil sie ihre Tiere völlig ungeschützt und ohne Betreuung in der Wildnis ausgesetzt hatten, meldete sich der Kärntner Vize-Landeshauptmann Martin Gruber zu Wort. Die Almwirtschaft als Tierquälerei zu bezeichnen, sei absurd. Dazu fragt der VGT-Obmann nach: Lassen wir die Floskeln, Herr Gruber. Antworten Sie doch bitte ganz konkret: Gibt es unbehirtete Schafherden auf Almen in Kärnten? Wenn nein, wo genau waren diese angeblichen Hirt:innen, als der Wolf diese Schafe gerissen hat? Haben sie zugeschaut? Und warum finden dann Wanderer die toten Schafe und nicht die angeblichen Hirt:innen? Wenn ja, wenn es also unbehirtete Schafherden auf Kärntner Almen gibt, dann wüsste ich gerne, ob Sie das Tierschutzgesetz kennen. Das schreibt vor, dass man domestizierte Haustiere, wie Schafe, betreuen muss. Man muss sie schützen, und zwar vor Krankheiten, vor Wetterunbill und auch vor Beutegreifern. In meiner Anzeige habe ich die konkreten Paragraphen angegeben. Daher meine letzte Frage an Sie, Herr Gruber: Ist es im Lichte dieser Paragraphen des Tierschutzgesetzes verboten, Haustiere wie Schafe unbehirtet auf Almen auszusetzen oder nicht? Das ist die entscheidende Frage. Und dazu können Sie gerne Stellung nehmen.

Und Balluch weiter: Sollten Sie ernsthaft der Meinung sein, es sei kein Problem, domestizierte Schafe auf Almen unbehirtet zurück zu lassen, dann würde ich Sie gerne auf die vielen Statistiken hinweisen, ebenfalls in meiner Anzeige angeführt, die zeigen, wieviele Schafe deshalb grauenhaft zugrunde gehen. Schafe sind Haustiere und keine Wildtiere, sie brauchen Betreuung durch ihre Halter:innen. Wer, Herr Gruber, ist Ihrer werten Meinung nach schuld, wenn Schafe auf Almen an Moderhinke sterben, vom Blitz getroffen werden, in Panik abstürzen oder sich verirren? Wer ist daran schuld? Die Natur? Oder die Halter:innen, die ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind? Und wer ist dann schuld daran, wenn Wölfe Schafe reißen? Nicht etwa auch die Halter:innen, die ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind?

Und Balluch schließt: Hunde sind auch domestizierte Haustiere. Was sagen Sie dazu, Herr Gruber, wenn Menschen ihre Hunde unbetreut auf Almen aussetzen? Wäre das ok? Wenn nein, was ist der große Unterschied zu Schafen? Beides sind domestizierte Tierarten, in beiden Fällen handelt es sich um Tiere, die nicht in der Wildnis, sondern in menschlicher Obhut aufgewachsen sind. Beides ist genau mit denselben Paragraphen im Tierschutzgesetz verboten. Dieses Gesetz unterscheidet nicht zwischen Schafen, die man sich selbst überlassen könne, und Hunden, die man zu betreuen hat. Alle Tiere, die Betreuung brauchen, müssen betreut werden und Punkt. Geschieht ihnen etwas, weil keine Betreuung vorhanden war, sind die Halter:innen schuld und sonst niemand. Oder sehen Sie das anders, Herr Gruber?

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