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Verwaltungsgerichtshof schiebt illegalen Wolfsabschüssen Riegel vor!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (30.06.2023)

Wien, 30.06.2023

VGT hoch erfreut, dass Höchstgericht das von der EU den Umweltverbänden garantierte Einspruchsrecht garantiert

Verbandsklagen oder Einspruchsrechte gegen Bescheide und Verordnungen sind keine Störung rechtsstaatlicher Abläufe, sondern Garantien zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit selbst. Es muss daher allen gesetzestreuen Bürger:innen, Organisationen und Landesregierungen ein Anliegen sein, dass die Ausübung dieser Kontrollfunktion durch anerkannte Umweltverbände, wie in der Aarhus Konvention von der EU garantiert, auch wirklich möglich ist. Deshalb begrüßen alle Menschen, denen Rechtsstaatlichkeit wichtig ist, das heutige Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs. Danach muss den NGOs auch bei Verordnungen zum Abschuss von Tieren, wie den Wölfen, ein Einspruchsrecht gewährt werden. Sämtliche bestehenden Verordnungen gegen Wölfe sind damit rechtswidrig!

VGT Obmann DDr. Martin Balluch ist erleichtert: Wir haben immer gesagt, dass diese Verordnungen illegal sind. Das war ja völlig klar! Und die zuständigen Landesrät:innen, wie Gruber in Kärnten, Geisler in Tirol oder Svazek in Salzburg, wissen das selbst ganz genau, sonst würden sie nicht eine Änderung der FFH-Richtlinie in Brüssel fordern. Wozu eine Änderung des EU Rechts, wenn ihre Wiederausrottungs-Verordnungen eh legal wären? Es ist unerträglich, dass Landesregierungen absichtlich rechtswidrig handeln, um ihre Klientelpolitik zu betreiben und ihre verqueren Ideologien umzusetzen. Jetzt ist Schluss damit! Schluss mit den Wolfsabschüssen! Spät aber doch setzt sich der Rechtsstaat durch!

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