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VGT-Obmann beruft Entscheidung zu Mayr-Melnhof Privatanklage zum EGMR

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (24.07.2023)

Salzburg, 24.07.2023

Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass Mayr-Melnhof einen Tierschützer rechtswidrig verletzt, ihm mit Gewalt eine Kamera entwendet und vor Gericht gelogen und Beweismittel fingiert hat

Es war 2016, als sich Mayr-Melnhof durch Kommentare Unbekannter auf einer Facebookseite beleidigt gefühlt und gegen den VGT-Obmann DDr. Martin Balluch eine Privatanklage eingebracht hatte, also vor 7 (!) Jahren. Mayr-Melnhof war damals in die Kritik von Tierschützer:innen geraten, weil er jedes Jahr Enten aus Massentierhaltung zum Abschuss ausgesetzt und in seinem Jagdgatter hunderte eingesperrte Wildschweine und auch Damhirsche massakriert hatte. Dagegen wehrte er sich nicht mit rationalen Argumenten, sondern mit SLAPP-Klagen, von denen diese Privatanklage eine war. Mayr-Melnhof hat alle seine Klagen verloren, bis auf diese Privatanklage. Von den ursprünglich über 100 Privatanklagepunkten, auch gegen den VGT und 2 Tierschützerinnen, wurden von den Gerichten letztlich der VGT und die 2 Tierschützerinnen völlig und Balluch in der Mehrheit der Fälle freigesprochen. Es blieben nur 18 Punkte übrig. Der OGH sah Mitte Juni 2023 keine ausreichenden Gründe für ein Erneuerungsverfahren, weil ausgehend von den erstgerichtlichen Feststellungen keine Verletzung des Grundrechts auf Meinungsäußerungsfreiheit vorliege. Balluch beruft dieses Erkenntnis nun zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR.

DDr. Balluch dazu: In den Salzburger Gerichten und von der Salzburger Staatsanwaltschaft wird Mayr-Melnhof in unerträglichem Ausmaß hofiert. So darf er ohne Kontrolle das Gerichtsgebäude betreten und Gegenstände mitnehmen, die anderen verwehrt sind. Und in der Zeit der Corona Lockdowns durfte er das Gerichtsgebäude betreten, während ich draußen warten musste. Eine Richterin erklärte sich in einem Verfahren sogar für befangen. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ihren Kniefall vor Mayr-Melnhof zur Spitze getrieben und zahlreiche Personen, die in dem Privatanklageverfahren ausgesagt hatten, ohne jeden Grund wegen Falschaussagen vor Gericht angeklagt. Es gab zwar nur Freisprüche, aber die Anklage allein spricht Bände. Wenn nun der OGH aus den erstgerichtlichen, d.h. Salzburger Feststellungen, etwas ableitet, dann liegt dem diese unerträgliche Einseitigkeit der Salzburger Justiz zugrunde, die in Gerichtsverfahren mit Mayr-Melnhof in Salzburg leider gang und gäbe ist.

Seltsam mutet auch der Umstand an, dass die Medien über diese OGH-Entscheidung wegen anonymer Kommentare, die nicht gelöscht wurden, berichten, nicht aber über ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, laut dem Mayr-Melnhof einen Tierschützer rechtswidrig verletzt, ihm mit Gewalt eine Kamera entwendet, vor Gericht als Zeuge gelogen und ein Beweismittel gefälscht hat. Damit wies dieses Österreichische Höchstgericht die Berufung von Mayr-Melnhof gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg (unter einem Tiroler Richter!) ab, das ebendies festgestellt hatte. Dafür schoss die Staatsanwaltschaft Salzburg scharf gegen die Opfer von Mayr-Melnhofs Gewalt und klagte sie wegen Verleumdung an, obwohl das Höchstgericht bereits im Sinne der beiden Tierschützer entschieden hatte!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Mayr-Melnhof übt also laut Höchstgerichtsurteil Gewalt aus, verletzt Menschen, nimmt ihnen wertvolle Gegenstände mit Gewalt weg und lügt vor Gericht. Und das ist denselben Medien keine Silbe wert, die über anonyme Kommentare auf Facebook, die nicht gelöscht wurden, berichten, weil hier das Gericht in Mayr-Melnhofs Sinn entschieden hat. Was, verehrte Damen und Herren Journalist:innen, wiegt schwerer? Rechtswidrige physische Gewalt oder das Nicht-Löschen anonymer Kommentare? Ist das eine Art Message-Control, wenn über den Gewalttäter Mayr-Melnhof keine Silbe verloren wird, aber eine Lappalie, die seinem Kritiker vorgeworfen wird, aufgeblasen werden muss? Das ist in vielen Mayr-Melnhof Klagen auffällig gewesen: verliert Mayr-Melnhof, dann gibt es keine Medienberichte, gewinnt er in unteren Instanzen derselben Verfahren, dann wird sofort berichtet. Erschreckend dieser Kniefall vor dem Oligarchen.

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